Annahme des früheren Geburtsnamens
Date of article: 27/04/2016
Daily News of: 27/04/2016
Country:
Germany
Author:
Article language: de
Petitionsausschuss/Ausschuss - 27.04.2016
Berlin: (hib/HAU) Kindern, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung), soll es nach Ansicht des Petitionsausschusses bei Erlangung der Volljährigkeit grundsätzlich möglich sein, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen. Eine dahingehende Petition wurde mit einstimmigem Beschluss des Ausschusses in der Sitzung am Mittwochmorgen den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis gegeben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint".
