Assistenzhunde Beförderungspflicht in Taxis erforderlich
Date of article: 08/07/2016
Daily News of: 08/07/2016
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Assistenzhunde, zu denen Blindenführ-, Service- und Signalhunde zählen, sollen laut Bundesbehindertengesetz zum Zweck der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden. Daher benötigen Personen, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, insbesondere auch freien Zugang zu Dienstleistungen.
Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass es in der bundesweit geltenden „Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr“ keine speziellen Regelungen für Assistenzhunde gibt. Tiere, die „bösartig“ oder „beschmutzt“ sind, können aber nach dieser Verordnung von der Beförderung in Taxis ausgeschlossen werden. Ebenso Hunde, die keinen Maulkorb tragen.
