Doktortitel nicht anerkannt

Date of article: 10/09/2016

Daily News of: 14/09/2016

Country:  Austria

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Article language: de

Der Kärntner Polizeioffizier ist auch Doktor der Wirtschaftswissenschaften, doch den Titel darf er in keinem Dokument führen. 2009 wollte er nach seinem Master of Business Administration ein Doktorratsstudium beginnen. Zusammen mit seinem Kollegen wollte er über den österreichischen „Tellerrand“ hinauszuschauen, wie er sagte. Nach intensiver Suche fiel die Wahl auf die Universität in Nordzypern. Um sicherzustellen, dass die Universität anerkannt und der erworbene akademische Grad eintragungsfähig ist, wandten sich die beiden an des Wissenschaftsministerium. In einem Schreiben des Ministeriums heißt es explizit: „Da die gesamte Insel Zypern ein EU-Mitgliedsstaat ist, ist auch das Recht auf Eintragung zypriotischer akademischer Grade in Urkunden damit verbunden.“

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums folgte in Österreich eine Überraschung: Der Titel der Universität Nikosia wird von den österreichischen Behörden nicht akzeptiert. So verweigerte die Passbehörde die Eintragung. Das Ministerium argumentierte plötzlich anders: „Die Geltung des Europäischen Rechts ist auf Grund eines Beschlusses des Europäischen Rats in jenem Teil, in denen die Behörden der Republik Zypern keine Hoheitsgewalt ausüben, bis zu einer Lösung des Zypernkonflikts ausgesetzt.“ und „Der vorliegende Fall geht über die rein universitätsrechtliche Frage hinaus, da es für die Entscheidungsfindung der Bezirksverwaltungsbehörde einer Interpretation einer völkerrechtlichen bzw. europarechtlichen Frage bedarf“.

Volksanwalt Fichtenbauer kritisierte den Meinungswechsel des Wissenschaftsministeriums scharf. Weder die politische Lage noch die Rechtslage hatte sich seit 2009 verändert. Dies bestätigte auch das Ministerium in einer aktuellen schriftlichen Stellungnahme. „Man muss sich in einem Rechtsstaat auf schriftliche Auskünfte eines Ministeriums verlassen können“, so der Volksanwalt. Das Ministerium hatte im Jahr 2009 nicht einmal das Außenministerium gefragt, musste sich daher bei seiner Auskunft sehr sicher gewesen sein. Der Sinneswandel geht nun zu Lasten der beiden Absolventen des Studiums. Eine detailliertere Formulierung im Universitätsgesetz und eine Änderung der Passgesetz-Durchführungsverordnung könnte künftig Klarheit schaffen.

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