EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten: vier Grundrechtsfragen sind zu berücksichtigen

Date of article: 06/04/2016

Daily News of: 06/04/2016

Country:  EUROPE

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Article language: de

06/04/2016
Eine EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten kann dazu beitragen, das Asylantragsverfahren insgesamt zu verbessern, laut dem jüngsten Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Allerdings müssen weitere im Asylbereich geltende Gesetze und Zuständigkeiten in der EU sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau beim Grenzschutz beachtet werden. Die FRA weist auf potenzielle Vorteile durch die Freisetzung von Ressourcen z. B. für die Prüfung begründeter Asylanträge hin, unterstreicht jedoch auch die Notwendigkeit wirksamer Grundrechtsgarantien.
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