EU-Recht: Kommission verstärkt die Durchsetzung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürger, Verbraucher und Unternehmen

Date of article: 15/12/2016

Daily News of: 15/12/2016

Country:  EUROPE

Author: European Commission

Article language: de

Die Kommission hat heute dargelegt, wie sie ihre Bemühungen um Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts zum Nutzen aller Bürger, Verbraucher und Unternehmen verstärken will. Gemeinsame europäische Regeln prägen unser tägliches Leben, ob es nun darum geht, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, die Luftqualität zu erhöhen oder KMU die Teilnahme an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erleichtern bzw. erschwinglicher zu machen.

Regeln sind jedoch nur so gut wie ihre praktische Anwendung. In wichtigen Fragen wie Fahrzeugemissionstests, Wasserverschmutzung oder illegale Mülldeponien ist häufig nicht das Fehlen von EU-Regeln das Problem, sondern die mangelhafte Anwendung dieser Regeln durch die Mitgliedstaaten. Wir brauchen deshalb ein solides und effizientes Durchsetzungssystem, mit dem sichergestellt wird, dass a) die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Achtung und Durchsetzung der von ihnen gemeinsam festgelegten Regeln nachkommen; b) die Kommission sich bei der Rechtsdurchsetzung auf Fälle von besonderer Bedeutung konzentriert und die finanziellen Sanktionen für Mitgliedstaaten, die EU-Richtlinien nicht fristgerecht umsetzen, verstärkt werden; c) Bürger und Unternehmen über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Die Verantwortung für die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts tragen in erster Linie die Mitgliedstaaten. Sie müssen zudem ihren Bürgern Zugang zu zügigen und wirksamen Rechtsbehelfsverfahren gewähren, wenn ihre Rechte nach dem EU-Recht verletzt werden.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin auf unterschiedliche Weise in ihren Bemühungen unterstützen. So wird sie beispielsweise in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und Gerichten und dem vom Europäischen Bürgerbeauftragten koordinierten Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten Dialoge und Netzwerke auf hoher Ebene einrichten und den Austausch praxisbewährter Methoden fördern. Die Kommission wird auch weiterhin den Schwerpunkt auf frühzeitiges und rasches Handeln gegen mögliche Verletzungen des EU-Rechts legen.

Konzentration auf wichtige Fälle und Stärkung der finanziellen Sanktionen

Die amtierende Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, „in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zu zeigen und in kleinen Fragen Zurückhaltung und Bescheidenheit zu üben“. Um dieser Verpflichtung auch bei der Rechtsdurchsetzung nachzukommen, wird die Kommission gezielter und strategischer gegen die Verstöße gegen das EU-Recht vorgehen, die sich am nachhaltigsten auf die Interessen der Bürger und Unternehmen auswirken. Dort, wo solche Verstöße die Verwirklichung der wichtigsten politischen Ziele der EU behindern, wird die Kommission entschlossen handeln.

Die Untersuchung von Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Recht nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht in nationales Recht umsetzen, wird einen weiteren Schwerpunkt bilden. Durch solche Versäumnisse werden Bürger und Unternehmen die Vorteile und Rechte vorenthalten, die ihnen nach europäischem Recht zustehen.

Es ist jedoch enttäuschend festzustellen, dass die Zahl der Fälle, in denen die Mitgliedstaaten das EU-Recht nicht umsetzen, in letzter Zeit zugenommen hat. Um Anreize für eine frühzeitige Umsetzung zu schaffen und die Zahl der Fälle zu verringern, mit denen sich der Gerichtshof der EU befassen muss, schlägt die Kommission vor, ihre Vorgehensweise in diesen Fällen mit ihrem Ansatz bei anderen Vertragsverletzungsverfahren, die mit finanziellen Sanktionen verbunden sind, in Einklang zu bringen. In Zukunft wird die Kommission, wenn sie gegen einen Mitgliedstaat wegen verspäteter Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften ein Verfahren vor dem Gerichtshof der EU einleitet, den Gerichtshof systematisch darum ersuchen, nicht nur – wie bisher – ein über einen bestimmten Zeitraum zu zahlendes Zwangsgeld zu verhängen, sondern auch eine als Pauschalbetrag festgesetzte Geldbuße.

Den Bürgern die Vorteile des EU-Rechts sichern

Bürger und Unternehmen tragen maßgeblich zur wirksamen Durchsetzung bei, indem sie der Kommission Mängel bei der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten melden. Die Kommission schätzt die wichtige Rolle, die einzelne Beschwerdeführer bei der Ermittlung allgemeiner Probleme bei der Durchsetzung des EU-Rechts spielen. Gleichzeitig brauchen Bürger und Unternehmen auch einfache, praktische Ratschläge zu ihren Rechten nach dem EU-Recht und auch dazu, wie sie diese Rechte in Anspruch nehmen können. Werden ihre Rechte verletzt, so ist es wichtig, dass sie auf einfache Weise Zugang zu den geeignetesten auf EU- oder nationaler Ebene verfügbaren Problemlösungs- und Rechtsbehelfsmechanismen bekommen. Über das „zentrale digitale Zugangstor“ wird die Kommission Bürgern und Unternehmen den Zugriff auf alle den Binnenmarkt betreffenden Informationen, Unterstützungs-, Beratungs- und Problemlösungsdienste ermöglichen.

Weitere Informationen

Das in dieser MitteilungBessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ [C(2016)8600] dargelegte Konzept kommt ab dem Tag der Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt der EU (ABl.) zur Anwendung.

Jede Person kann bei der Kommission unentgeltlich Beschwerde gegen eine Maßnahme (Rechts- oder Verwaltungsvorschrift), eine Unterlassung oder eine Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats einlegen, die nach ihrer Auffassung gegen EU-Recht verstößt.

 

– Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren

– Phasen des EU-Vertragsverletzungsverfahren im Überblick (Info-Schaubild)

– Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein: siehe MEMO/12/12.

— Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission

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