Intransparente Schulleiterbestellung

Date of article: 12/03/2016

Daily News of: 14/03/2016

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Schulleiterbestellung erfolgt in solchen Fällen zweistufig. Zunächst trifft die Stmk Landesregierung eine Vorauswahl, welche der Bewerberinnen und Bewerber in den Dreiervorschlag kommen. Die Bewerberinnen und Bewerbern haben in diesem Vorauswahlverfahren keine Parteistellung. Nachdem der Dreiervorschlag gebildet ist, beginnt das reguläre Verfahren, in dem die in den Dreiervorschlag Aufgenommenen Parteistellung haben.

Der Lehrerin, die seit Jahrzehnten mit hervorragenden Dienstbeschreibungen unterrichtet, wurde von einer großen, international tätigen Personalfirma, welche die Stmk Landesregierung in solchen Bewerbungsverfahren beschäftigt, ihre Kommunikationsfähigkeit abgesprochen. Die Behörde übernahm diese Beurteilung ohne weitere Prüfung und begründete dies damit, dass das Verlangen einer genaueren Begründung die von der öffentlichen Hand zu tragenden Kosten für die Vorauswahl in unvertretbare Höhe brächte.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer forderte, dass die staatliche Personalverwaltung sich bei der Leiterbestellung nicht ungeprüft auf die Beurteilung einer Fremdfirma verlassen dürfe, sondern über alle Beurteilungsgrundlagen verfügen müsse. Nur so könne sie nämlich die Schlüssigkeit der Empfehlungen der Personalfirma einerseits selbst nachprüfen und andererseits Kontrollinstanzen wie der Volksanwaltschaft eine Rechtfertigung ihrer Personalentscheidungen bieten.

Die betroffene Lehrerin hat ihren Wunsch, Schuldirektorin zu werden, aufgegeben. Sie werde sich nicht mehr bewerben, aber für die Kinder als Lehrkraft weiterhin das Beste geben, so die enttäuschte Pädagogin.

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