Massive Beeinträchtigung durch türkischen Kulturverein
Date of article: 27/02/2016
Daily News of: 29/02/2016
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Mittlerweile wurde das Gebäude auch mehrfach umgebaut – die dafür nötigen Genehmigungen liegen allerdings nicht vor. Der betroffene Nachbar hat bereits im Sommer 2014 bei den Behörden die unzumutbaren Zustände gemeldet und angezeigt, geändert hat sich jedoch bis dato nichts. Das ohnehin erst im Februar 2015 seitens der Gemeinde ausgesprochene Nutzungsverbot wird laut Auskunft des Nachbarn schlichtweg nicht eingehalten und auch darauf reagieren die Behörden nicht.
Volksanwältin Brinek weist darauf hin, dass ein aufrechtes Nutzungsverbot auch bei laufendem Verfahren eingehalten werden muss bzw. im Fall der Nichteinhaltung Strafen verhängt werden sollten: „Aufgrund der geänderten Bedingungen müssen umgehend bautechnische Voraussetzungen wie Statik, Fluchtwege oder Brandgefahr geprüft werden. Ich wundere mich wirklich über die Untätigkeit der Behörden.“ Spätestens die anschauliche Schilderung über Feste, anlässlich derer über 150 Autos vorgefahren sind, hätten den dringenden Handlungsbedarf gezeigt.
Die Volksanwältin fordert den prompten Abschluss der Genehmigungsverfahren und im Zuge dessen eine Lösung für das offenkundige Verkehrsproblem. Dr. Brinek dazu: „Mit dieser Vorgehensweise fördert man sicher nicht das Vertrauen der Bürger in einen Rechtsstaat. Ordentlich und rasch durchgeführte Genehmigungsverfahren geben Betreibern und Anrainern gleichermaßen Rechtssicherheit!“