Mitnahme von Blindenführhunden in Taxis
Date of article: 22/10/2016
Daily News of: 24/10/2016
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Herr G. ist aktives Mitglied des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich. Er ist selbst Besitzer eines Blindenführhundes. Ihm und anderen Betroffenen würde immer wieder die Mitnahme des Hundes in Taxis verweigert. Die dafür vorgebrachten Gründe reichten von der befürchteten Verschmutzung des Fahrzeuges bzw. der generellen Angst vor Hunden bis hin zu behaupteten Hundeallergien.
Richtlinien des Sozialministeriums sehen auf Basis des Bundesbehindertengesetzes und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor, dass Menschen mit Behinderung, die von ihrem Assistenzhund begleitet werden, freier Zugang zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen zu gewähren ist. Dabei soll eine Ausnahme von der Maulkorb- und Leinenpflicht bestehen.
Auf Grundlage des Gelegenheits-Verkehrsgesetzes hat der Bund eine „Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr“ erlassen. Nach dieser Verordnung dürfen Hunde von der Beförderung in Taxis nur ausgeschlossen werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Gleiches gilt für Tiere, die bösartig oder beschmutzt sind.
Die Bundesländer haben ergänzende Taxibetriebsordnungen erlassen. In einigen Bundesländern wurden darin die Regelungen der bundesweiten Betriebsordnung übernommen. Die Betriebsordnungen anderer Bundesländer weisen keine solchen Regelungen auf. Eine ausdrückliche Beförderungspflicht für Blindenführhunde - auch wenn kein Maulkorb getragen wird - ist nur in Wien und Salzburg vorgesehen.
Volksanwalt Fichtenbauer sieht das dringende Bedürfnis, die Regelungen zu harmonisieren und so die Mitnahme der für die Menschen wichtigen Partner zu gewährleisten. Um die Regelung nicht sanktionslos zu gestalten, sollten entsprechende Verwaltungsstraftatbestände aufgenommen werden.
Die bei der Studiodiskussion anwesende Sektionschefin des Verkehrsministeriums bestätigte diese Sichtweise und stellte in Aussicht, dass das Gelegenheits-Verkehrsgesetz geändert werde. Der Vertreter der Taxiinnung betonte die grundsätzliche Bereitschaft der Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Assistenzhunde mitzunehmen, räumte aber ein, dass es „schwarze Schafe“ gebe, die die Beförderung verweigern würden. Man versuche, diesem unbefriedigenden Zustand in der Ausbildung entgegenzuwirken.
Über das Ergebnis zeigte sich Volksanwalt Fichtenbauer zufrieden und erwartet sich eine rasche Gesetzesänderung.
