Sachkundenachweis für Immobilienmakler
Date of article: 08/06/2016
Daily News of: 09/06/2016
Country:
Germany
Author:
Article language: de
Petitionsausschuss/Ausschuss - 08.06.2016
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienmakler. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe wird argumentiert, ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen. Zugleich vertreten die Petenten die Auffassung, das im Mietrechtnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip schwäche die Position der Mieter, da es diesen nicht mehr möglich sei, einen Makler zu beauftragen.
Diese Ansicht teilt der Petitionsausschuss nicht, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich wird. Vielmehr sei es so, dass auch nach Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen bestellt, "sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein können". Der Forderung in der Petition sei insofern schon entsprochen worden.
