Schlackesteine am Fluss Motel

Date of article: 08/04/2016

Daily News of: 08/04/2016

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

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Article language: de

Ein Petent hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass an dem kleinen Fluss Motel im Landkreis Ludwigslust-Parchim Schlackesteine zur Uferbefestigung eingesetzt worden waren. Damit bestehe seiner Meinung nach die Gefahr, dass umweltschädigende Stoffe an das Wasser abgegeben werden. Eine diesbezügliche Prüfung sei nicht erfolgt. Damit hätten die Naturschutz- und die Wasserbehörde des Landkreises gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Der Petitionsausschuss hat diese Eingabe in seiner gestrigen Sitzung mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums und des Landkreises beraten.

Der Landkreis bestätigte, dass die Behörden seinerzeit der Auffassung gewesen seien, dass die Maßnahme als Unterhaltungsmaßnahme nicht genehmigungspflichtig sei. Hinzu komme, dass mit dem Wasser- und Bodenverband der Einbau von Wasserbausteinen vereinbart worden sei. Aufgrund einer mangelnden Verfügbarkeit dieser Steine sei der Verband, ohne die Behörden davon in Kenntnis zu setzen, auf Schlackesteine ausgewichen, die für diese Verwendung nach nationalem und europäischem Recht zugelassen seien. Aufgrund von Beschwerden sei der Landkreis auf den Einbau der Schlackesteine aufmerksam gemacht geworden. Da dieser im Bereich eines FFH-Gebietes genehmigungspflichtig sei, habe der Landkreis den Wasser- und Bodenverband aufgefordert, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Verband habe jedoch statt einer Prüfung den Ausbau der Schlackesteine an den Abschnitten im FFH-Gebiet vorgenommen. Für den Rückbau der Schlackesteine an den Abschnitten außerhalb des FFH-Gebietes liege sowohl aus naturschutz- als auch wasserbaurechtlicher Sicht hingegen keine Ermächtigungsgrundlage vor. Wasserproben hätten außerdem ergeben, dass sich die Gewässerqualität der Motel nicht verschlechtert habe.

Das Landwirtschaftsministerium erklärte, dass das Land im Gegensatz zum Bund derzeit keine Regelung habe, in welchen Fällen Schlackesteine eingebaut werden könnten. Allerdings sei das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie beauftragt worden, die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung zu prüfen. Eine landeseinheitliche Regelung werde ausdrücklich begrüßt, so der Landkreis.

Da der Rückbau der Schlackesteine im sensiblen Bereich des FFH-Gebietes erfolgt ist und derzeit eine landeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Schlackesteinen in Wasserstraßen geprüft wird, hat der Ausschuss beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Ausschuss wird dem Landtag seine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen.

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