Streit um Hotelförderung

Date of article: 02/01/2016

Daily News of: 12/01/2016

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Der Hotelier hatte ein altes Hotel in Lanzenkirchen aus einer Konkursmasse gekauft und zu einem 4-Sterne-Betrieb ausgebaut. Das Hotel belebt die Gegend, bietet nicht nur erholsame Urlaubstage für seine Gäste, sondern auch Arbeitsplätze in der Umgebung.

Im Zuge des Konkursverfahrens des vormaligen Hotels verzichteten Gläubiger auf Teile ihrer Ansprüche, auch die Gemeinde war in das Verfahren verwickelt. Die Gemeinde sicherte einem zukünftigen Käufer eine Wirtschaftsförderung zu, sollte er den gesamten veranschlagten Kaufpreis bezahlen. Im besten Einvernehmen kaufte daraufhin der Niederösterreicher das veraltete Hotel und investierte viel Geld in die Renovierung.

Im nächsten Schritt sollte die versprochene Wirtschaftsförderung von 30.000 Euro von der Gemeinde ausbezahlt werden, was in einem Schreiben an den Hotelier bestätigt wurde. Doch kurz darauf erhielt der Hotelier einen Bescheid: Die Gemeinde forderte plötzlich 11.500 Euro an Gebühren für den Wasseranschluss, die der Vorbesitzer nicht entrichtet hatte.

Tatsächlich war diese Forderung aber längst verjährt und konnte folglich nicht mehr eingetrieben werden. Der Hotelier legte Berufung gegen den Bescheid ein, daraufhin kürzte die Gemeinde die zugesagte Wirtschaftsförderung um genau 11.500 Euro.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek hält diese Vorgangsweise für unzulässig. Die Gemeinde hatte jahrelang Gebühren vom Vorbesitzer nicht erfolgreich eingeholt und scheint diese nun auf die neuen Besitzer abwälzen zu wollen. „Dass Bürgerinnen und Bürger nicht mit verjährten Förderungen belastet werden dürfen und eine versprochene Förderung zur Gänze ausbezahlt werden muss, sollte selbstverständlich sein“, so Volksanwältin Brinek.

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