Wer kümmert sich um eine herrenlose Straße?

Date of article: 02/07/2016

Daily News of: 06/07/2016

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Zur Vorgeschichte: Zwar wurde die Straße mit Bescheid bereits 1973 dem öffentlichen Verkehr gewidmet, befand sich aber damals im privaten Eigentum. Nach dem Ableben der damaligen Eigentümerin fand sich kein Erbe und das Straßenstück wurde zum „herrenlosen Gut“.

Sechs Wohnhäuser mit 14 Wohneinheiten sind davon betroffen, auch ein verbüchertes Leitungsrecht der Salzburg AG für eine Erdgasleitung ist vorhanden. Mittlerweile müssten Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, auch die Schneeräumung ist nicht geklärt, also scheint ein Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert.

Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die Gemeinde laut Straßengesetz verpflichtet, tätig zu werden. Volksanwältin Brinek dazu: „Laut Straßenrecht gibt es drei Möglichkeiten: Privatstraße, Gemeindestraße, Interessentenweg. Keine Option ist allerdings, gar nicht zu reagieren. Ich fordere daher die Gemeinde auf, rasch die Möglichkeiten zu prüfen und dazu alle Betroffenen einzuladen.“

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