Die Bürgerbeauftragte informiert: Verlängerung von Sonderregelungen der Pflegeversicherung aufgrund der Corona-Pandemie

Date of article: 14/10/2020

Daily News of: 14/10/2020

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

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Article language: de

Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Corona-Pandemie wurden durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. „Für Pflegebedürftige lohnt es sich zu überprüfen, ob Ihnen für die Dauer der Corona-Pandemie zuvor verwehrte Leistungen der Pflegeversicherung zustehen“, sagte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, heute (Mittwoch) in Kiel.


In Ihren Beratungen stellte die Bürgerbeauftragte während der letzten Monate vermehrt fest, dass Pflegebedürftige über den vereinfachten Zugang zu einigen Pflegeleistungen während der Corona-Pandemie nicht informiert sind. „Zum Beispiel können die Pflegekassen momentan bei pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich die Kosten für alternative Versorgungen erstatten“, erklärte die Bürgerbeauftragte. Auch die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages seien ausgeweitet.


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