Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Bundesrepublik Deutschland (Détermination des taux des péages pour l'utilisation d'autoroutes)
Date of article: 28/10/2020
Daily News of: 28/10/2020
Country:
EUROPE
Author:
Article language: de
Languages available: bg es cs de el en fr hr it hu nl pl pt ro sk
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 133/20
Luxemburg, den 28. Oktober 2020
Urteil in der Rechtssache C-321/19 BY und CZ / Bundesrepublik Deutschland
Die Kosten der Verkehrspolizei dürfen bei der Berechnung der Mautgebühren für die Benutzung des transeuropäischen Straßennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt werden Sie gehören nicht zu den Infrastrukturkosten, die bei der Berechnung der Mautgebühren zugrunde zu legen sind
BY und CZ betrieben eine Gesellschaft polnischen Rechts, die im Güterkraftverkehr tätig war, u. a. in Deutschland. Für die Benutzung deutscher Bundesautobahnen zahlten sie für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12 420,53 Euro.
Sie erhoben in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren. Sie machen geltend, dass die Methode, nach der die von ihnen entrichteten Mautgebühren berechnet worden seien, unionsrechtswidrig sei. Sie habe zu einer überhöhten finanziellen Verpflichtung geführt.
