Antidiskriminierungsstelle zur Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in der Corona-Pandemie: Ausnahmen gelten weiterhin

Date of article: 23/11/2020

Daily News of: 24/11/2020

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

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Article language: de

Seit April gilt auch in Schleswig-Holstein die Pflicht, im Einzelhandel und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen von der Pflicht sind Menschen, die einen solchen Schutz aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht tragen können und dies glaubhaft machen können. „Trotz steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass die Ausnahmeregelungen weiter gelten und auch beachtet werden“, erklärte Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein, heute (Montag) in Kiel. „Denn auch Menschen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen müssen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Bereits im Frühling wurde der Antidiskriminierungsstelle häufig gemeldet, dass Ladeninhaber*innen die Ausnahmeregelung nicht einhalten und Menschen trotz „Maskenbefreiung“ den Zutritt zu ihren Geschäften verwehren. Nachdem es in den Sommermonaten ruhiger um dieses Thema geworden war, erhält die Antidiskriminierungsstelle wieder vermehrt Beratungsanfragen hierzu. Inzwischen seien es weit mehr als 200 Eingaben, teilte El Samadoni mit.
Beratung und Unterstützung erhalten bei der Antidiskriminierungsstelle Personen, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung benachteiligt wurden. So stellt die Zutrittsverweigerung zu einem Geschäft eine Benachteiligung dar, wenn eine Person wegen ihrer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann.

Aber auch andere Vorkommnisse bereiten El Samadoni Sorgen: „Die Antidiskriminierungsstelle beobachtet in der letzten Zeit vermehrt, dass sich Menschen melden, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollen; einige Hilfesuchende stellen dabei die Existenz oder Gefährlichkeit des Corona-Virus in Abrede.“ Ein solches Verhalten gehe ganz klar zu Lasten der Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung tatsächlich keine Maske tragen können, so El Samadoni weiter. „Ladenbesitzer*innen berichten uns häufig, dass Menschen am Eingang keinen Nachweis für ihre Befreiung zeigen wollen und aggressiv auftreten.“ In Fällen der Corona-Leugnung handele es sich aber nicht um eine Diskriminierung, wenn man draußen bleiben müsse. (...)

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