Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Kreissparkasse Saarlouis
Date of article: 26/03/2020
Daily News of: 27/03/2020
Country: EUROPE
Author: Court of Justice of the European Union
Article language: de
Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200036de.pdf
Gerichtshof der Europäischen Union
PRESSEMITTEILUNG Nr. 36/20
Luxemburg, den 26. März 2020
Urteil in der Rechtssache C-66/19
JC / Kreissparkasse Saarlouis
Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben
Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist
Im Jahr 2012 nahm ein Verbraucher bei der Kreissparkasse Saarlouis einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr auf.