Kinderbetreuungsgeld: Familienministerium bleibt trotz Beanstandungen der VA bei bisheriger Vorgangsweise
Date of article: 07/05/2020
Daily News of: 07/05/2020
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Einige Eltern müssen jahrelang auf die erste Kinderbetreuungsgeldüberweisung warten. Das hat die Volksanwaltschaft nach langen erfolglosen Bemühungen um eine Verbesserung Anfang Februar publik gemacht. Sie hat gegenüber der jetzt zuständigen Ministerin Christine Aschbacher in einer Missstandsfeststellung angeregt, bürgerfreundlich und serviceorientiert vorzugehen. Nun hat Aschbacher geantwortet. Vorweg: Die Antwort ist aus Sicht der Volksanwaltschaft nur wenig zufriedenstellend ausgefallen. Einige Anregungen werden zwar aufgegriffen, die meisten Vorschläge werden aber ignoriert. Die Volksanwaltschaft wird dem Nationalrat von den Missständen und der unzureichenden Reaktion des Ministeriums berichten.
Existenzbedrohende Verzögerungen
In der Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft wurden mehr als 30 grenzüberschreitende Fälle aufgezählt, wo es teilweise zu existenzbedrohlichen Verzögerungen gekommen war: Etwa Bettina G.: Ihre Tochter wurde am 8. Jänner 2015 geboren – fünf Jahre später wartet sie immer noch auf das Kinderbetreuungsgeld. Wie ihr erging es vielen Eltern. Überwiegend handelt es sich um in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land lebt und/oder arbeitet. Oder um Familien, die in anderen EU-Ländern leben, während aber ein Elternteil in Österreich arbeitet, was ebenfalls Anspruch auf österreichische Familienleistungen bedeutet. Immerhin werden ja hierzulande Steuern bezahlt.
Mehr zu den Missständen: Kinderbetreuungsgeld: Irreführung, Verzögerung, Gesetzesbruch
Die Antwort des Familienministeriums ist zwar ausführlich, fällt aber inhaltlich mager aus. Generell wird die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft zurückgewiesen; man werde den Empfehlungen nicht folgen. Während die Volksanwaltschaft ihre Ansicht ausführlich juristisch begründet und mit Literatur und Judikatur belegt hat, hat sich das Ministerium in seiner Stellungnahme mit diesen juristischen Argumenten überhaupt nicht auseinandergesetzt. „Es ist mehr als bedauerlich, dass Ministerin Aschbacher auch künftig EU-Recht und entsprechende Gerichtsurteile ignorieren will“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Das führt bei den betroffenen Eltern und ihren kleinen Kindern zu existenzbedrohenden Situationen. Vor allem Alleinerzieherinnen, bei denen das Geld ohnehin knapp ist, wissen nicht, wie sie ohne das Kinderbetreuungsgeld überleben sollen.“
Lange Verfahrensdauer inakzeptabel
In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es, dass die meisten der 34 Fälle, anhand derer die Volksanwaltschaft die Missstände festgestellt hatte, ohnehin bereits erledigt wären. Das ist aber falsch: Die meisten der Betroffenen haben nie einen ablehnenden Bescheid erhalten, den sie vor Gericht bekämpfen könnten, obwohl die beantragte Leistung nicht oder nicht vollständig gewährt wurde. Einige Fälle wurden zwar, teilweise nach jahrelangen Verfahren, gelöst – aber diese lange Verfahrensdauer ist ebenfalls ein Missstand.
Betroffene müssen ausländische Behörden abklappern
Die Volksanwaltschaft hat die Behörden aufgefordert, dass sie von den Betroffenen nicht mehr verlangen, auch im Ausland Anträge auf verschiedene Familienleistungen zu stellen, Entscheidungen darüber abzuwarten und eventuell zu bekämpfen, bevor in Österreich weiter geprüft wird. Das Ministerium wendet nun ein, dass diese formellen Anträge gar nicht von Österreich, sondern von den anderen EU-Ländern verlangt werden. Aus den Beschwerdefällen, die bei der Volksanwaltschaft eingegangen sind, geht aber Anderes hervor: So bestätigte zum Beispiel die niederländische Behörde in einem der Fälle bereits mehrfach, dass kein Anspruch auf die niederländische Leistung besteht. Diese Bestätigungen werden aber von der österreichischen Behörde nicht akzeptiert. Ähnlich verhielt es sich in mehreren anderen Fällen. Das Ministerium beharrt nach wie vor darauf, dass die Betroffenen “formelle“ ausländische Bescheide vorlegen, was oft schwierig bis gar nicht zu bewerkstelligen ist.
