Die ungewollte Namensänderung
Date of article: 25/05/2020
Daily News of: 27/05/2020
Country:
Germany
- Thuringia
Author:
Article language: de
Eine Bürgerin hatte bei ihrer Geburt den schönen Namen Luca erhalten. Da dieser zur damaligen Zeit nicht eindeutig als weiblicher Vorname anerkannt wurde, musste ihre Mutter einen zweiten Namen angeben. Sie wählte Herlinde und die Standesbeamtin schrieb diesen in der Geburtsurkunde an die erste Stelle. Gleichzeitig kennzeichnete sie aber durch Unterstreichen des Zweitnamens diesen als Rufnamen.
Kürzlich hatte die Bürgerin gehört, dass es eine Gesetzesänderung gegeben habe, wonach nunmehr immer der erstgenannte Vorname in der Geburtsurkunde auch der Rufname der betreffenden Person sein solle. Die Bürgerin, die zeitlebens den Vornamen Luca verwendet hatte, sah dies als eine willkürliche Änderung ihres Vornamens an. Auf Nachfrage beim örtlichen Standesamt wurde ihr mitgeteilt, dass ein Tausch der Vornamen zwar möglich, aber kostenpflichtig sei und hiernach auch andere Dokumente wie Personalausweis, Führerschein, Heiratsurkunde etc. kostenpflichtig geändert werden müssten.
Für eine aus ihrer Sicht willkürliche Namensänderung noch Geld bezahlen? – das wollte die Bürgerin auf keinen Fall und bat den Bürgerbeauftragten um Klärung dieser Angelegenheit.
