Unsichere Zeiten für Hotels nach der Wiedereröffnung
Date of article: 23/05/2020
Daily News of: 29/05/2020
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Zahlungen für bereits gekaufte Waren, Rückzahlungen von bereits geleisteten Anzahlungen, Provisionen an Reiseplattformen, Gebühren für Gas und Wasser, Löhne und Gehälter, die vorzufinanzieren sind, fallen auch an, wenn Hotels geschlossen sind. Hotels in Großstädten sind auf internationales Publikum angewiesen. Bei einer zu geringen Auslastung nach der Wiedereröffnung müssten sie wieder schließen. Zimmer werden nicht nur gereinigt, sondern auch desinfiziert. Vorgaben für die Hotels nur acht Tage vor dem Öffnungstermin seien zu kurzfristig erfolgt, so der Vorwurf der Hotellerie in Wien.
Die in der Sendung anwesende Sektionschefin für Tourismus zeigte für die Lage vollstes Verständnis. Man kenne die Betroffenheit aus vielen Gesprächen, die man in den letzten Wochen geführt hätte. In der Diskussion erachtete Volksanwalt Walter Rosenkranz die von Vertretern der Hotelbranche erhobenen Forderungen nach einer Verlängerung der Kurzarbeit für nachvollziehbar. Seitens der Bundesregierungen der letzten Jahre habe es auch wiederholt Überlegungen zur Entlastung der Unternehmen bei den Lohnnebenkosten gegeben. Dies wäre auch befristet vorstellbar, wobei der Gradmesser die monatlich ans Finanzamt zu meldenden Umsatzzahlen sein könnten. So könnte auf einer monatlichen Basis entschieden werden, ob Förderungen aufrechterhalten werden müssen oder nicht.
Unternehmen mit mehr als 40 % Umsatzverlust sollen laut Tourismusministerium Kosten bis zu 75 % ohne Rückzahlungsverpflichtung ersetzt bekommen. Volksanwalt Rosenkranz merkte an, dass Gelder bei den Betroffenen offenbar nicht schnell genug ankämen. Eine rasche Hilfe für die Unternehmen sei essenziell.
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