Bürgeranwalt: Angehörige dürfen Wachkomapatientin nicht besuchen

Date of article: 01/06/2020

Daily News of: 04/06/2020

Country:  Austria

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Article language: de

Angehörige von Wachkomapatienten üben Kritik. Sind die Corona-Regeln zu restriktiv? Wer bestimmt, wann pflegende Angehörige ihre Liebsten wiedersehen können? Mühsam erarbeitete Fortschritte in der Genesung könnten durch die Isolation zunichte gemacht werden.

Wachkomapatienten sind seit Wochen Corona-bedingt von ihren Angehörigen isoliert. Ein unerträglicher Zustand, klagt die Mutter einer Tochter, die nach einem schweren Unfall in einem Pflegewohnhaus untergebracht ist. Sind die Regeln in den Heimen zu restriktiv? Im ORF-Bürgeranwalt-Studio diskutierte ein Vertreter des Wiener Krankenanstalten-verbundes (KAV) mit Volksanwalt Bernhard Achitz und der Angehörigen einer Wachkoma-Patientin.

Markus Pederiva vom KAV rechtfertigte die Besuchsbeschränkungen mit der Sondersituation in der Coronakrise, kündigte aber Erleichterungen an. Volksanwalt Achitz hat zwar prinzipiell Verständnis, dass die Bewohnerinnen und Bewohner besonders geschützt werden sollten, verweist aber auf eigentlich vorgesehene Ausnahmen, die angewandt werden müssten: „Eine dieser Ausnahmen sagt, Besuche sind zuzulassen bei Menschen in besonderen, kritischen Lebenslagen – und Wachkomaptientinnen und -patienten fallen da wohl eindeutig darunter.“

Allerdings kritisiert Achitz, dass die Entscheidung über solche Ausnahmen bei der Leiterin bzw. dem Leiter der einzelnen Pflegeeinrichtung liegt – „denen halst die Politik hier sehr viel Verantwortung auf. Was fehlt, sind klare Richtlinien der Politik.“

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