Stadt erscheint nicht zur Beratung des Petitionsausschusses
Date of article: 09/06/2020
Daily News of: 04/06/2020
Country:
Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author:
Article language: de
In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss die Beschwerde einer Petentin beraten, mit der sie die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung ihres Antrages auf Wohngeld durch die Stadt Schwerin schildert. „Zu der Ausschussberatung war selbstverständlich auch die Stadt Schwerin als handelnde Behörde eingeladen worden, die jedoch ihre Teilnahme ohne nähere Begründung abgesagt hat. Dadurch konnten wir den Sachverhalt nicht in vollem Umfang aufklären.“, so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses.
Die Petentin, die ab Oktober 2019 Rente erhalten sollte, hatte im September 2019 bei der Stadt Schwerin Wohngeld beantragt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Rentnerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Einnahmen ausreichten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hiergegen legte die Petentin Widerspruch ein. Zugleich folgte sie der Empfehlung der Stadt und beantragte – ebenfalls bei der Stadt, aber in einer anderen Fachabteilung – Grundsicherung im Alter. In der Folgezeit verschlechterte sich ihre finanzielle Lage dramatisch, da die Rente für zwei Monate einbehalten wurde. Anfang Dezember wurde die Rente der Petentin neu berechnet und fiel nun wesentlich höher aus. Das führte paradoxerweise dazu, dass sie nun doch Wohngeld bekommen sollte. Zudem bewilligte die Stadt schließlich auch ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter und nahm den Wohngeldbescheid wieder zurück.
Dass dieser Verlauf für Verärgerung bei der Rentnerin sorgte, verwundert nicht. Sie beklagte, dass sie mit Unverständnis, Anonymität, einer schwer verständlichen Ausdrucksweise und zu vielen Mitarbeitern zu kämpfen gehabt habe. Für den Petitionsausschuss Anlass genug, um diesen Fall mit der Stadt und den fachaufsichtlich zuständigen Ministerien zu beraten und zu klären, was hier schiefgelaufen war.
Das Energieministerium bestätigte während der Beratung, dass entweder Wohngeld oder alternativ Grundsicherung im Alter beansprucht werden kann, nicht jedoch beide Leistungen parallel. Da im vorliegenden Fall die Grundsicherung höher ausfällt als das Wohngeld, sei das Handeln der Stadt nicht zu beanstanden, so die Vertreter des Energie- und des Sozialministeriums.
Der Petitionsausschuss ist zu der Auffassung gelangt, dass die Antragsverfahren, die innerhalb der Stadtverwaltung von unterschiedlichen Fachbereichen bearbeitet werden, optimiert werden sollten und wird nun eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Landtag vorbereiten. „Gerne hätten wir die Einzelheiten des Verfahrens mit der zuständigen Behörde erörtert, denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es oft schwer zu durchschauen, welche Anträge die richtigen sind und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Leider hatte die Stadt Schwerin hieran jedoch offenkundig kein Interesse.“, so Manfred Dachner.
