Polizeibeauftragte: Covid-19-Infektion von Polizeibeamt*innen als Dienstunfall anerkennen

Date of article: 11/06/2020

Daily News of: 12/06/2020

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

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Article language: de

Die Polizeibeauftragte hat dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine Überarbeitung des Dienstunfallrechts in Zusammenhang mit Covid-19-Infektionen von Polizeivollzugsbeamt*innen empfohlen. „Die Polizist*innen sind bei der Ausübung ihres Dienstes einem gesteigerten Infektionsrisiko ausgesetzt“, sagte die Beauftragte für die Landespolizei, Samiah El Samadoni, dazu heute (Donnerstag) in Kiel. Dies müsse angesichts heute noch gar nicht absehbarer Spätschäden einer Covid-19-Erkrankung gewürdigt werden.

Die Polizeibeauftragte hob hervor, dass Polizeivollzugsbeamt*innen gerade in der aktuellen Situation eine besondere Verantwortung für die öffentliche Sicherheit tragen müssen. „Dafür ist gegebenenfalls auch die Anwendung körperlichen Zwanges und somit der Einsatz der persönlichen Gesundheit erforderlich“, betonte El Samadoni. Abstands- und Hygienemaßnahmen, wie die meisten Menschen sie derzeit zum Fremd- und Selbstschutz vornehmen können, seien für Polizeivollzugsbeamt*innen in vielen Einsatzsituationen schlicht nicht umsetzbar. Die Polizeibeauftragte berichtete aus an sie herangetragenen innerdienstlichen Eingaben und Gesprächen, dass derartige Einsätze bei der Polizei keine Einzelfälle sind. „Das Corona-Virus stellt Staat und Gesellschaft vor unglaubliche Herausforderungen – und unseren Polizist*innen verlangt die Situation dabei besonders viel ab“, so El Samadoni.

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