Volksanwaltschaft präsentiert Bericht an den Wiener Landtag
Date of article: 30/06/2020
Daily News of: 22/06/2020
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Mit der Präsentation des Berichts an den Wiener Landtag legten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz die Ergebnisse der Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2019 vor und gaben Einblicke in ausgewählte Prüfverfahren ihrer Geschäftsbereiche. Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, Defizite in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Dabei tritt sie nicht nur als Prüferin sondern auch als Vermittlerin zwischen Bürgern und Behörde auf. Neben dieser Kontrolltätigkeit ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden.
Über ihre Arbeit berichtet die Volksanwaltschaft regelmäßig an jene Körperschaften, die sie verfassungsgesetzlich mit diesen Kontrollbefugnissen ausgestattet haben. Wien hat durch seine Landesverfassung die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren. Die wichtigsten Ergebnisse sind im vorliegenden Bericht an den Wiener Landtag zusammengefasst.
Beschwerdeaufkommen im Bereich öffentliche Verwaltung
Im Jahr 2019 wandten sich insgesamt 1.198 Wienerinnen und Wiener mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, die sich von der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung nicht korrekt behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Damit ist das Beschwerdeaufkommen gegenüber dem Vorjahr wieder um 12 % gestiegen. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 1.259 Prüfverfahren betreffend die Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden, davon wurden 962 im Jahr 2019 eingeleitet, 297 in den Jahren davor. In 283 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 22 % aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die Volksanwaltschaft bei 471 Beschwerden, in 505 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Inhaltlich fiel der Großteil der Beschwerden auf die Bereiche Mindestsicherung und Kinder- und Jugendhilfe (376 Beschwerden), Staatsbürgerschaft – Wählerevidenz – Straßenpolizei (278 Beschwerden) und Gemeindeangelegenheiten (208 Beschwerden) gefolgt von Bau- und Raumordnungsthemen (94 Beschwerden).
