Bürgerbeauftragter als Lotse - lange Verfahrensdauer ist Fall für den Petitionsausschuss

Date of article: 27/07/2020

Daily News of: 29/07/2020

Country:  Germany - Thuringia

Author:

Article language: de

Eine verworrene Aktenlage, abschlägige Bescheide, laufende Gerichtsverfahren, strittige Zuständigkeiten und verzweifelte Bürger – keine Seltenheit für das Team des Thüringer Bürgerbeauftragten. Dann gilt es zunächst, die komplizierte Gemengelage aufzulösen und zu schauen, wo und wie Hilfe geleistet werden kann.

Bei einem Bürger, der eine ganze Reihe Unterlagen mitgebracht hatte, konnte der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, das Akten-Dickicht nur schrittweise lichten. Der Betroffene hatte zunächst befristet Erwerbsminderungsrente erhalten, wurde jedoch von der Rentenversicherung aufgefordert, eine Reha-Maßnahme zu beginnen, um seine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Doch die gleiche Rentenversicherung, die ihn dazu aufgefordert hatte, lehnte die Kostenübernahme für eine Reha ab – zuständig sei die Krankenkasse. Doch auch die Krankenkasse lehnte ab, mit der Begründung, der Mann sei nicht krank, sondern erwerbsgemindert und damit sei wiederum die Rentenversicherung zuständig. Es folgten ein Vergleichsurteil des Sozialgerichts, die Kostenübernahmezusage für die Reha-Maßnahme und ein Betroffener, der die Reha aufgrund erneuter schwerer Krankheit zunächst nicht antreten konnte. Da er die Reha nicht antrat, wurde ihm mangelnde Mitwirkung unterstellt und damit wiederum weitere Leistungen versagt. Nach einer weiteren Gerichtsbefassung und der daraufhin zunächst erfolgreich abgeschlossenen Reha-Maßnahme erfolgte wiederum: nichts. Keine Entscheidung, ob, woher oder gar wieviel finanzielle Unterstützung gewährt werden könne.

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