Grundeinkommen, Kinderärzte, Brustkrebs-Früherkennung
Date of article: 21/10/2020
Daily News of: 21/10/2020
Country:
Germany
Author:
Article language: de
Mit drei Petitionen befasst sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 26. Oktober 2020, im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. Ab 12 Uhr wird über die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen beraten. Im Anschluss – ab 13 Uhr – geht es um eine bessere medizinische und pflegerische Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Über die Anhebung der Altersgrenze für die Teilnahme im Mammografie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen in Deutschland von 69 auf 75 Jahre, wird ab 14 Uhr diskutiert. Grundeinkommen „zeitlich begrenzt so lange wie notwendig“ Mehr als 176.000 Mitzeichnungen hat die Petition von Susanne Wiest erhalten, in der angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einkommensausfälle für viele Bürgerinnen und Bürger, „kurzfristig und zeitlich begrenzt, aber solange wie notwendig“, ein bedingungsloses Grundeinkommen verlangt wird. Das Grundeinkommen müsse existenzsichernd sein und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Aus Sicht der Petentin, die sich schon lange für die Schaffung eines bedingungslosen Grundeinkommens einsetzt, ist ein Betrag von monatlich 1.000 Euro vorstellbar. „Helikoptergeld“ aus Sicht der Petentin ungeeignet In der jetzigen schwierigen Situation gelte es, sich neu zu organisieren, zusammenzuhalten und sich zu helfen. „Wir brauchen unsere ganze Kraft, um die Corona-Krise gut zu bewältigen“, schreibt die Petentin. Es müsse dafür gesorgt werden, „dass niemand durch das bürokratische Raster der Zuständigkeiten fällt und dass niemand in Existenznot gerät“. Das bereits öffentlich diskutierte sogenannte „Helikoptergeld“, eine einmalige Geldausschüttung an alle Bürgerinnen und Bürger, ist aus ihrer Sicht nicht geeignet, die Einkommenseinbußen und Einkommensausfälle dauerhaft auszugleichen. Aufgabe der Regierung sei es, schnell dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen, und zwar „einfach und unbürokratisch, verlässlich und bedingungslos“. Mangel an Kinder- und Jugendärzten Einen Mangel an Kinder- und Jugendärzten thematisiert Annika Brandt, Geschäftsführerin bei der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), in ihrer Petition, die mehr als 60.000-mal mitgezeichnet wurde und damit das Quorum von mindestens 50.000 Unterstützern erreicht hat. Dieses Quorum ist Voraussetzung dafür, dass die Petition öffentlich beraten wird. „Wir erleben jeden Tag mit großer Sorge, dass Eltern aufgrund einer verfehlten Bedarfsplanung keine Kinder- und Jugendärzte mehr finden oder nicht selten wochenlang auf einen Termin warten müssen“, schreibt sie. Die Versorgungsqualität in den Kinder- und Jugendarztpraxen, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderchirurgie sei „akut gefährdet“. Der Gesetzgeber müsse zeitnah Maßnahmen ergreifen, um die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur medizinischen Versorgung zu beenden, wird gefordert. Konkret bedeutet dies unter anderem laut Brandt: Eine Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie „analog zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin“, sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kinderkrankenpflege sowie des Betriebs von Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin. Brustkrebs-Früherkennung „Altersdiskriminierung“ Von einer „Altersdiskriminierung im Gesundheitswesen“ spricht Anke Eden-Jürgens, Mitglied beim Deutschen Landfrauenverband, mit Blick auf die aktuell geltende Begrenzung im Mammografie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen, das für 50- bis 69-jährige Frauen offen ist. Eden-Jürgens verlangt in ihrer Petition, die zwar nur 473 Online-Mitzeichnungen vorweisen kann, aber mehr als 64.000 Unterstützungen auf Unterschriftenlisten erhalten hat, eine Anhebung des oberen Grenzwertes auf 75 Jahre. Die Daten des Robert-Koch-Instituts zeigten, dass das Erkrankungsrisiko an Brustkrebs nach dem 69. Lebensjahr weiter steigt und etwa doppelt so hoch ist wie im „Einstiegsalter“ von 50 Jahren. Gleichzeitig sei die statistische Lebenserwartung der Frau in Deutschland in den Jahren nach Einführung des Screening-Programms 2002 auf jetzt durchschnittlich 86 Lebensjahre angestiegen. „Die frühzeitige Erkennung der Krebserkrankung bis zum Alter von 75 Jahren bedeutet daher ein Vorteil für die Frauen in Bezug auf die Heilungschance und schonende Behandlung“, heißt es in der Petition. Die Niederlande, England und Teile Skandinaviens hätten die europäischen Leitlinien des qualitätsgesicherten Mammografie-Screening-Programms bis 75 Jahre schon vor Jahren „mit Erfolg“ umgesetzt, schreibt die Petentin. Abschließendes Votum in späterer Sitzung Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/17.10.2020)
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