Information: Muss der Personalausweis immer persönlich beantragt werden?

Date of article: 22/10/2021

Daily News of: 27/10/2021

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

Innerhalb kurzer Zeit erreichten den Bürgerbeauftragten mehrere Anliegen zu der Frage, ob der Personalausweis immer persönlich beantragt werden muss. Und: Was ist, wenn der betroffene Bürger durch Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, diesen persönlich zu beantragen?

In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht. Diese ist in § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt. Darin heißt es, dass jeder Bürger ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen muss. Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Läuft diese nun ab, muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Antragstellung sollte generell persönlich erfolgen. Wer aber aufgrund von z. B. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage ist, persönlich den Antrag im Amt zu stellen, für den gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Vollmacht                                                  

Ist jemand aufgrund einer Erkrankung oder von Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage, den Antrag persönlich zu stellen, reicht eine “einfache” Vorsorgevollmacht nicht aus. Hier wird eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (Notar, Betreuungsverein) benötigt. Darüber hinaus muss ein Arzt bestätigen, dass der Betroffene schwer krank und nicht in der Lage ist, das Haus zu verlassen.

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