Landtag diskutiert Burgenland-Bericht der Volksanwaltschaft 2019-2020

Date of article: 10/11/2021

Daily News of: 12/11/2021

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Am 10. November 2021 debattieren die Abgeordneten den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft über die Burgenländische Landes- und Gemeindeverwaltung in den Jahren 2019 und 2020 mit den Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz.

In den Berichtsjahren wandten sich 315 Burgenländerinnen und Burgenländer mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da sie sich von der Burgenländischen Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach und prüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen entsprechen. Über die Ergebnisse der Prüfverfahren informiert die Volksanwaltschaft nicht nur die Betroffenen, sondern berichtet darüber auch an den zuständigen Landtag. Der Bericht dient dazu, Schwachstellen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung aufzuzeigen, aber auch auf Chancen zur Verbesserung hinzuweisen.

Die meisten Beschwerden im Burgenland betrafen die Bereiche Raumordnung und Baurecht (95 Beschwerden), gefolgt von Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt (66 Beschwerden) sowie Gemeindeangelegenheiten (39 Beschwerden). Um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen, geben die Volksanwälte im Landtag Einblicke in ihre Tätigkeit anhand einzelner Beispiele und diskutieren die Herausforderungen mit den Abgeordneten via Webzuschaltung:

Lärmbelästigung durch Vogelabwehr in Weingärten

Aus Andau beschwerte sich ein Bürger über den unverhältnismäßig lauten Lärm durch die im Weinbau eingesetzte Vogelabwehr. Gemeinde, BH und Landesregierung hätten auf seine Eingaben nicht reagiert. Lt. Burgenländischem Pflanzenschutzgesetz sind nicht nur Kleinflugzeuge und Greifvögel, sondern auch Schüsse zur Abwehr von Staren zulässig. Nachdem die Schussapparate nachts abgeschaltet worden waren und keine Eingaben des Mannes mehr erfolgten, gingen die Behörden davon aus, dass die Sache erledigt sei, blieben dem Betroffenen jedoch eine Antwort schuldig. Dieses Vorgehen kritisierte die Volksanwaltschaft. Außerdem fand ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Winzervertretern und BH statt, in dem die künftige Vertreibung der Stare durch Weingartenhüterinnen und -hüter beschlossen wurde. „Für die Zukunft kann daher eine Lärmbelästigung ausgeschlossen werden“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Beitrag für Vormittagsbetreuung in Kindergarten

Die Eltern eines Mädchens aus Kittsee beschwerten sich bei Volksanwalt Rosenkranz,

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