Drittimpfung ist auf jeden Fall als „3/3“ im Grünen Pass einzutragen
Date of article: 27/11/2021
Daily News of: 30/11/2021
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Corona-Fragen zu Impfungen, Beschwerden über Wartezeiten beim PCR-Test oder Komplikationen beim Grünen Pass treffen derzeit zu Hunderten bei der Volksanwaltschaft, aber auch bei der ORF-Bürgeranwalt-Redaktion ein. Etwa von Erich A., der sich empfehlungsgemäß nach vier Monaten die dritte Corona-Impfung holen wollte. Er bekam sie im Oktober, exakt 119 Tage nach seinem Zweitstich, bei der Impfstraße in Traunkirchen (Oberösterreich).
Als er am Tag darauf ein entsprechendes Impfzertifikat in den Grünen Pass laden wollte, erlebte er aber eine Überraschung: Im Zertifikat stand „2/2“ – also dass er erst zwei Mal geimpft sei, anstatt drei Mal. Der Grund: Die Empfehlung für die Drittimpfung würde man nur für Drittstiche ab dem 120. Tag nach der Zweitimpfung bekommen. A. sagt, das Sozialministerium habe ihm empfohlen, vom Arzt einfach ein falsches Impfdatum eintragen zu lassen – was er allerdings ablehnte – „das wäre ja Dokumentenfälschung“. „Dass eine Behörde so etwas empfiehlt, das darf auf keinen Fall vorkommen“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz in der Bürgeranwalt-Sendung am 27. November.
„Aber auch das Vorgehen des Ministeriums ist ein Schildbürgerstreich. Es stimmt zwar, dass die dritte Impfung erst nach 120 Tagen erfolgen sollte. Das wird aber nicht ordentlich kommuniziert“, sagte Achitz. Spätestens in der Impfstraße hätte er darauf aufmerksam gemacht werden müssen. „Und außerdem ist die dritte Impfung auf jeden Fall als 3/3 einzutragen. Das sieht sowohl das EU-Recht als auch das österreichische Epidemiegesetz so vor.“
(...)