KORREKTUR: Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2022

Date of article: 29/11/2021

Daily News of: 01/12/2021

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author: Regional Ombudsman of Schleswig-Holstein

Article language: de

Nr. 26 / 29. November 2021

KORREKTUR: Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2022

Zwar wurden im kürzlich veröffentlichten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bereits potentielle sozialrechtliche Reformpläne bekannt, jedoch ist deren konkrete Umsetzung noch unklar. Sicher sind aber schon jetzt mehrere Änderungen, die bereits zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2022 für die Bürger*innen von Bedeutung sein werden. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick: Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“): Erhöhung der Regelsätze: Zum 1. Januar 2022 erhöht sich der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen von 446 € auf 449 € im Monat. Ehegatt*innen und Lebenspartner*innen erhalten statt 401 € künftig 404 €. Auch die Regelsätze für Jugendliche und Kinder sowie Menschen mit Behinderungen werden angepasst und können bei Bedarf bei der Bürgerbeauftragten erfragt werden. Erhöhung der Mehr- und Schulbedarfe: Entsprechend ändern sich auch die Mehrbedarfe (beispielsweise für Alleinerziehende) sowie die Schulbedarfe (für das erste Schulhalbjahr auf 104 € und für das zweite Schulhalbjahr auf 52 €). Reformvorhaben: In den Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung wird erwogen, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein „Bürgergeld“ einzuführen. In diesem Zuge sollen unte (...)

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