Inklusion von Menschen mit Behinderungen scheitert an Unterfinanzierung
Date of article: 02/12/2021
Daily News of: 03/12/2021
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
"Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben bekommen wie alle anderen Menschen auch“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung (3. Dezember): „Alles andere wäre Diskriminierung, sagt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich bekennt. Die konkrete Umsetzung scheitert aber oft am Geld, das die öffentliche Hand dafür auf den Tisch legen müsste.“ Achitz zeigt das an drei exemplarischen Beispielen:
Selbstbestimmtes Wohnen ist ein Menschenrecht
„Für Menschen mit Behinderung muss es möglich sein, selbstbestimmt zu wohnen und die dafür notwendigen Unterstützungen zu bekommen“, sagt Achitz. In der Praxis fehlen dafür aber oft die geeigneten Wohnformen. Die betroffenen Menschen müssen oft einen Wohnplatz akzeptieren, der weit weg von der gewohnten Umgebung ist, oder in einer als ungeeignet empfundenen Großeinrichtung. Die dritte Variante: Sie bleiben auch als Erwachsene bei den Eltern, die dann auch Pflege und Betreuung übernehmen. Die Volksanwaltschaft hat zuletzt auf Fälle in Oberösterreich aufmerksam gemacht, wo Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen nach mehr als einem Jahr nach Anmeldung noch immer keinen geeigneten Wohnplatz in Aussicht hatten. Achitz: „Die UN-Behindertenrechtskonvention wird hier völlig ignoriert. Die Länder müssen geeignete Wohnformen organisieren und finanzieren.“ (...)