Prüfung durch unabhängige Stelle kann Vertrauen festigen
Date of article: 10/03/2021
Daily News of: 11/03/2021
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author: Regional Ombudsman of Mecklenburg-Vorpommern
Article language: de
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute ein Gesetz zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes beschlossen. Danach wird dem Bürgerbeauftragten auch die Aufgabe eines Beauftragten für die Landespolizei übertragen. Hierfür werden im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem neu eingefügten Teil spezielle Regelungen getroffen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes können sich Polizeibeschäftigte ohne Einhaltung des Dienstwegs mit einer Eingabe unmittelbar an den Bürgerbeauftragten in seiner Funktion als Polizeibeauftragter wenden. Die Polizeibeschäftigen können mit ihrer Eingabe ein persönliches oder dienstliches Fehlverhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Mängel oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei thematisieren.
Dazu erklärte der Bürgerbeauftragte Matthias Crone: “Gern stelle ich mich der Verantwortung, die mit dieser neuen Aufgabe einhergeht. Ich sehe in der Beauftragung eine gute Möglichkeit, Vertrauen in die Polizei zu festigen und zur Klärung von Konfliktfällen innerhalb der Polizei beizutragen. Ich weiß aus meiner Erfahrung als Bürgerbeauftragter: Oft hilft es, wenn in Konfliktfällen oder bei streitigen Sachverhalten Hinweise von einer Stelle aufgegriffen und bewertet werden, die unabhängig ist.”
Die Erweiterung der Aufgaben um die Polizeibeauftragung betrifft nur Eingaben aus der Polizei heraus. „Auch die Bürger können aber selbstverständlich - wie bisher schon - Eingaben zur Polizeiarbeit beim Bürgerbeauftragten machen. Dies wird im Gesetz ausdrücklich so klargestellt. Wenn Bürger also eine Beschwerde über die Polizei oder das Handeln einzelner Polizisten einreichen wollen, so ist der Bürgerbeauftragte hierfür auch weiterhin der richtige Adressat.“, erläuterte Crone.