Stärkung unabhängiger Nationaler Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtsschutz in Zeiten von Covid-19
Date of article: 05/01/2021
Daily News of: 12/01/2021
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
Am 12. Jänner 2021 veranstaltet die Volksanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der EU Grundrechteagentur (FRA) einen Austausch, um den Menschenrechtsschutz in Österreich in Zeiten von Covid-19 zu beleuchten und zu diskutieren, wie die Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NHRIs) gestärkt werden kann. Die Veranstaltung findet von 15:00 – 16:30 Uhr statt und die Beiträge werden mittels Livestream aus dem Festsaal der Volksanwaltschaft übertragen bzw per Videonachricht eingeblendet.
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PROGRAMM
Stärkung der Unabhängigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen
In einem ersten Themenblock präsentiert der Direktor der EU Grundrechtsagentur (FRA), Michael O’Flaherty, einen kürzlich veröffentlichten Bericht der FRA über die „Stärkung der Unabhängigkeit von nationalen Menschenrechtsinstitutionen“. Im anschließenden Austausch thematisieren Volksanwalt Werner Amon, Renate Kicker, Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, und Brigitte Ohms, Mitglied des Menschenrechtsbeirats und stellvertretende Leiterin der Abteilung europäisches und internationales Recht und Menschenrechtsschutz des Bundeskanzleramts, den FRA Bericht im österreichischen Kontext. Erweitert wird die europäische Perspektive durch den slowenischen Ombudsman Peter Svetina und die Leiterin des europäischen NHRI Netzwerks (ENNHRI), Debbie Kohner.
Menschenrechte & Covid-19 – Volksanwälte und Zivilgesellschaft ziehen Zwischenbilanz
Der zweite Themenblock widmet sich der wichtigen Rolle, die NHRIs im Bereich des Menschenrechtsschutzes übernehmen. Dies gilt umso mehr im vergangenen Jahr, das durch eine noch nie dagewesene Krisensituation geprägt war, die auch in Zukunft noch starke Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben wird.
Volksanwalt Bernhard Achitz und Volksanwalt Walter Rosenkranz berichten, welche Schwerpunkte die Corona Pandemie für die Beschwerdearbeit gebracht hat. Gemeinsam mit Michael Lysander Fremuth, wissenschaftlicher Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), und Reinhard Klaushofer, dem Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (ÖIM), ziehen die Volksanwälte eine Zwischenbilanz über den Menschenrechtsschutz in Zeiten von Covid-19.
Die gesamte Veranstaltung wird Deutsch/Englisch simultan übersetzt. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.