Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-826/19 Austrian Airlines

Date of article: 22/04/2021

Daily News of: 22/04/2021

Country:  EUROPE

Author: Court of Justice of the European Union

Article language: de

Link: Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung (europa.eu)

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Gerichtshof der Europäischen Union

PRESSEMITTEILUNG Nr. 68/21

Luxemburg, den 22. April 2021

Urteil in der Rechtssache C-826/19 Austrian Airlines

Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung

Die Fluggesellschaft muss dem Fluggast jedoch die Übernahme der Kosten für die Beförderung zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort von sich aus anbieten

Ein Fluggast von Austrian Airlines verlangt von dieser eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro wegen der Umleitung seines Fluges Wien-Berlin. Dieser Flug sollte ursprünglich auf dem Flughafen Berlin Tegel landen, landete schließlich aber mit fast einer Stunde Verspätung auf dem Flughafen Berlin Schönefeld. Austrian Airlines bot dem Fluggast weder einen Weitertransport noch die Übernahme der Kosten für die Beförderung von dem einen zu dem anderen Flughafen an. Während der Flughafen Berlin Tegel im Land Berlin liegt, liegt der Flughafen Berlin Schönefeld im benachbarten Land Brandenburg. (...)

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