Volksanwaltschaft – Kommissionen zur Menschenrechtskontrolle personell erneuert
Date of article: 01/07/2021
Daily News of: 06/07/2021
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
„Seit fast einem Jahrzehnt bewährt sich die Präventive Menschenrechtkontrolle durch die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen. Mit 1. Juli setzen die Kommissionen nun mit neuen Mitgliedern und teilweise unter neu bestellten Leitungen ihre Arbeit fort“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz, derzeitiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft: „Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können.“ Alle drei Jahre erfolgt eine personelle Teilerneuerung; die Mandate der Hälfte der Mitglieder werden neu besetzt.
Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.
Neue bundesweite Kommission prüft Justizanstalten und Maßnahmenvollzug
Mit einer Neuerung wird die Präventive Menschenrechtskontrolle nun weiterentwickelt: Die Justizanstalten und der Maßnahmenvollzug werden ab Juli von einer eigenen bundesweiten Kommission geprüft, die neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen eingerichtet wird“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Die Leitung übernimmt ein ausgewiesener Experte, Reinhard Klaushofer, der Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Salzburg.
Klaushofer war schon bisher in der Präventiven Menschenrechtskontrolle für die Volksanwaltschaft tätig. Er leitete die Kommission für Salzburg und Oberösterreich.
Schwerpunkte auf Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Die sechs regionalen Kommissionen prüfen weiterhin Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Psychiatrien, Einrichtungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche, Kasernen und Polizeieinrichtungen. Auch (...)