(EP) Zugang zu angemessenem Wohnraum sollte europäisches Grundrecht sein
Date of article: 21/01/2021
Daily News of: 22/01/2021
Country: EUROPE
Author: European Parliament
Article language: de
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Angemessener Wohnraum soll hochwertiges Trinkwasser und Sanitärversorgung einschließen
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Forderung nach einem EU-weiten Ziel zur Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030
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Wohnkosten sollten per Gesetz erschwinglich gehalten werden
Die EU soll Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum als durchsetzbares Menschenrecht anerkennen und die Beseitigung von Obdachlosigkeit vorantreiben, so die Abgeordneten.
In der Entschließung, die am Donnerstag mit 352 Stimmen bei 179 Gegenstimmen und 152 Enthaltungen angenommen wurde, heißt es, dass angemessener Wohnraum den Zugang zu sauberem und hochwertigem Trinkwasser, angemessener Sanitärversorgung und Hygiene sowie den Anschluss an Abwasser- und Wassernetze umfassen muss. Das Recht auf angemessenen Wohnraum sollte durch geltende europäische und nationale Rechtsvorschriften als grundlegendes Menschenrecht durchsetzbar sein.
Auf EU-Ebene sollten verbindliche Mindestanforderungen für gesunde Wohnräume, unter anderem in Bezug auf die Luftqualität in Innenräumen, eingeführt werden, die mindestens den WHO-Leitlinien entsprechen, fordern die Abgeordneten. Außerdem verlangen sie von der Kommission und den Mitgliedsstaaten, der Verringerung von Emissionen und der Energieeffizienz durch Gebäuderenovierungen Vorrang einzuräumen.
Beseitigung der Wohnungslosigkeit bis 2030
Die Wohnungslosenquoten sind in den letzten zehn Jahren in vielen Mitgliedstaaten aufgrund steigender Wohnkosten und des Einfrierens oder der Kürzung von Sozialprogrammen und ‑leistungen gestiegen. Die Entschließung bekräftigt die frühere Forderung des Parlaments nach einem EU-weiten Ziel zur Beseitigung der Wohnungslosigkeit bis 2030. Darüber hinaus sollten außergewöhnliche Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und zum Schutz obdachloser Menschen in der Coronakrise aufrechterhalten werden - insbesondere Moratorien für Zwangsräumungen und für die Abstellung der Energieversorgung sowie die Bereitstellung vorübergehender Unterkünfte.
Wohnraum erschwinglich halten
Die Abgeordneten fordern die Mitgliedsstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, rechtliche Bestimmungen, einzuführen, um die Rechte von Mietern und Eigenheimbesitzern zu schützen. Eine Wohnung gilt als erschwinglich, sofern dem Bewohner nach Erbringung der dafür fälligen Kosten zumindest die Mittel für sonstige grundlegende Ausgaben für ein menschenwürdiges Leben zur Verfügung stehen. Während dieser Schwellenwert derzeit bei 40% liegt, geben mehr als ein Viertel der europäischen Mieter, die zu Marktpreisen mieten, einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens für die Miete aus, wobei die Mieten im Durchschnitt stetig steigen.
Schließlich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass das expansive Wachstum im Bereich der Kurzzeitvermietung dazu führt, dass Wohnraum vom Markt verschwindet und die Preise steigen, was sich negativ auf die Lebensqualität in städtischen und touristischen Zentren auswirken kann.
Zitat
Berichterstatterin Kim VAN SPARRENTAK sagte: „Die europäischen Vorschriften sind oft besser geeignet, die auf dem Wohnungsmarkt erzielten Gewinne zu schützen als die Menschen, die ein Dach über dem Kopf brauchen. Die EU muss mehr tun und alle verfügbaren Instrumente nutzen, um zusammen mit den Mitgliedsstaaten diesen Menschen zu helfen. Der Bericht bietet konkrete Lösungen, um auf allen Ebenen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir können die Wohnungskrise lösen, wenn wir es wollen, und wir können die Obdachlosigkeit bis 2030 beenden."
Hintergrundinformationen
Nach Schätzungen von Eurofound kostet unangemessener Wohnraum die Volkswirtschaften der EU jedes Jahr 195 Milliarden Euro. Eine wachsende Zahl von Menschen in der EU kann sich Wohnraum nur schwer leisten und gibt unverhältnismäßig viel dafür aus. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und junge Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, stellen fest, dass ihr Einkommen nicht ausreicht, um marktübliche Mieten bestreiten zu können, aber zu hoch, um für Sozialwohnungen in Frage zu kommen.