Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-646/20 Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Date of article: 15/11/2022
Daily News of: 15/11/2022
Country: EUROPE
Author: Court of Justice of the European Union
Article language: de
Link: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-11/cp220183de.pdf
Languages available: bg es de en fr it pl pt sl
Luxemburg, den 15. November 2022
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-646/20 | Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Automatische Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen: Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt eine Entscheidung im Sinne der Brüssel-IIaVerordnung dar
Im Jahr 2013 heirateten TB, eine deutsche und italienische Staatsangehörige, und RD, ein italienischer Staatsangehöriger, in Deutschland. Im Anschluss an ein außergerichtliches Scheidungsverfahren nach italienischem Recht stellte ihnen im Jahr 2018 der befasste italienische Standesbeamte eine Bescheinigung über die Ehescheidung aus.
Die deutschen Standesamtsbehörden verweigerten die Beurkundung dieser Scheidung wegen fehlender vorheriger Anerkennung durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung. Der mit der Sache befasste deutsche Bundesgerichtshof sieht sich vor die Frage gestellt, ob der Entscheidungsbegriff der Brüssel-IIa-Verordnung über die Anerkennung von Entscheidungen über Ehescheidungen den Fall einer außergerichtlichen Scheidung erfasst, die durch eine von den Ehegatten geschlossene Vereinbarung bewirkt und von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats nach dessen Rechtsvorschriften ausgesprochen wurde.
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