Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker beschäftigen auch die Bürgerbeauftragte

Date of article: 08/12/2022

Daily News of: 09/12/2022

Country:  Germany - Rhineland-Palatinate

Author: Regional Ombudsman of Rhineland-Palatinate

Article language: de

Schleicher-Rothmund weist auf Widersprüchlichkeiten hin

Im Zusammenhang mit der bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker-Szene berichtet die rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei Barbara Schleicher-Rothmund, dass sich Angehörige dieser Gruppierungen auch an sie gewandt haben bzw. wenden.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei teilt mit, dass sie von Personen in Anspruch genommen werde, die sich zum Teil offen als Angehörige der Reichsbürger- und Verschwörungstheoretiker-Szene zu erkennen geben oder es sich im Laufe der bei ihr bearbeiteten Verfahren herausstellt, dass es sich um Angehörige dieser Gruppierungen handelt. So zum Beispiel bei einem Bürger, der sich darüber beklagte, dass seine waffenrechtliche Erlaubnis durch die Waffenbehörde einer Kreisverwaltung widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wurde und deswegen die Hilfe der Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses in Anspruch nahm. Hier stellte sich heraus, dass die Waffenbehörde und die untere Jagdbehörde aufgrund des Hinweises einer Verfassungsschutzbehörde eines anderen Bundeslandes, dass der Petent dem Reichsbürger-Spektrum zugeordnet wird, zu Recht tätig geworden war. Dem Anliegen konnte deshalb nachvollziehbar nicht entsprochen werden.

„Sogenannte „Reichsbürger“ haben meine Hilfe auch in Anspruch genommen, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten“, so Schleicher-Rothmund. Dieser war mit dem Zweck bei einer Kreisverwaltung beantragt worden, die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen zu können. Dies sei von der zuständigen Behörde zu Recht abgelehnt worden, weil die Staatsangehörigkeit bereits über den Personalausweis nachgewiesen werde. „In einem weiteren Fall hatte sich eine Bürgerin an mich gewandt und darüber beklagt, dass ihr ein Bußgeld auferlegt wurde, weil sie die Nationalitätskennung „D“ des amtlichen Kennzeichens ihres Fahrzeugs mit einem „Reichsadler“ überklebt hatte. In ihrer Eingabe hatte Sie hierzu ausgeführt, dass ein Überkleben des „Vereins EU“ mit dem hoheitlichen Adler kein Straftatbestand sei, da die Länderkennung für Deutschland erkennbar sei. Das Bußgeld war natürlich rechtmäßig, weil die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Straßenverkehrsgesetz eine Kennzeichenmanipulation bußgeldbewährt,“ teilte die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei mit.

Besonders skurril seien die Ausführungen eines Petenten gewesen, der in seiner Eingabe von „Police-Academi-Polizisten“, für die der Gerichtsstand die USA sei und der davon spreche, dass der Aufgabenbereich, für den Polizei zuständig sei, bereits vor Jahren an ein Privatunternehmen in den USA verkauft worden sei. Polizeibeamte könnten folglich nicht in hoheitlicher Funktion tätig werden.

„Dass sich Bürgerinnen und Bürger mit Eingaben an mich oder den Landtag wenden, ist ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht. Dass dieses Recht aber ausgerechnet von Angehörigen des „Reichsbürger“-Spektrums in Anspruch genommen wird, ist äußerst widersprüchlich. Gerade Menschen, die unsere Verfassung und unseren Staat ablehnen, diesen als „GmbH“ titulieren und eine hoheitliche Funktion negieren, schenken dem Parlament und seiner Beauftragten das Vertrauen zur Regelung des von ihnen vorgetragenen Anliegens. Dies ist schon sehr bemerkenswert,“ so die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragte für die Landespolizei Barbara Schleicher-Rothmund abschließend.

 

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