Petitionsausschuss berät zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche

Date of article: 24/02/2022

Daily News of: 28/02/2022

Country:  Germany - Mecklenburg-Vorpommern

Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern

Article language: de

Der Petitionsausschuss kam gestern zu seiner 4. Sitzung zusammen, die als Präsenz- und Videokonferenz durchgeführt wurde.


Im ersten Tagesordnungspunkt wurde die Petition des Sozialpädiatrischen Zentrums Mecklenburg-Schwerin (SPZ) gemeinsam mit einem Vertreter des Petenten und Vertretern des Bildungsministeriums beraten. Der Petent hatte in seiner Eingabe die gesundheitlichen Probleme der Kinder und Jugendlichen infolge der Corona-Maßnahmen dargestellt. Zu diesen Folgen gehören unter anderem Übergewicht aufgrund mangelnder Bewegung, die fehlende oder unzureichende Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf und die vor allem während der Lockdowns auftretenden Überlastungssituation in den Familien. Der Vertreter des Petenten führte hierzu aus, dass einige der Forderungen zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden seien. Im Zuge der Beratung einigten sich das Bildungsministerium und der Petent darauf, die noch offenen Fragen in einem gemeinsamen Gespräch zu klären. Außerdem bot das Bildungsministerium dem Petenten an, künftig an der im Ministerium eingerichteten Expertenkommission „Schule, Kita, Hort“ teilzunehmen. Von Interesse war auch die Frage, inwiefern im kommenden Schuljahr 2022/23 die Schuleingangsuntersuchungen gesichert seien.


Der Petitionsausschuss beschloss einstimmig die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, da das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig sei.  Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, die Petition den Fraktionen des Landtages zur Kenntnisnahme zu geben, um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.


In einer weiteren Petition setzt sich der Petent für eine Änderung des § 87 Absatz 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz ein. Danach sind die zuständigen öffentlichen Stellen verpflichtet, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus Angst vor einer Abschiebung würden sich viele Betroffene nicht behandeln lassen, darunter Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten, Schwangere und Kinder. Der Petent fordert die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes und regt hierzu eine Bundesratsinitiative an. Der Petitionsausschuss beschloss, den Landtag zu empfehlen, die Petition zum einen der Landesregierung als Material für künftige Verordnungen oder andere Initiativen oder Verordnungen zu überweisen. Zum anderen solle die Petition den Fraktionen des Landtags zu Kenntnisnahme gegeben und zusätzlich an den deutschen Bundestag abgegeben werden.

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