Landesdatenschutzbeauftragter stellt seinen Tätigkeitsbericht 2020 vor
Date of article: 01/04/2022
Daily News of: 12/04/2022
Country: Germany
- Mecklenburg-Vorpommern
Author: Regional Committee on Petitions of Mecklenburg-Vorpommern
Article language: de
Zu seiner Sitzung am 30. März hatte der Petitionsausschuss den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Heinz Müller, eingeladen, damit dieser seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2020 vorstellen konnte.
Der Datenschutzbeauftragte betonte zunächst die gute und konstruktive Zusammenarbeit seiner Behörde mit der Landesregierung, die der ebenfalls eingeladene Vertreter der Landesregierung bestätigte. Für den Berichtszeitraum 2020 führte er aus, dass die Corona-Pandemie den Datenschutz vor besondere Herausforderungen gestellt habe: Zahlreiche Regelungen seien mit hoher Geschwindigkeit erlassen worden, die oftmals die besonders sensiblen Daten im Sinne des Art. 9 der EU-Datenschutzgrundverordnung, nämlich die Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger, betroffen hätten. Hier sei vielfach eine Abwägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Datenschutz zugrunde liegt, mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit erforderlich gewesen.
Als besonders bedeutsam für den Datenschutz stellte der Landesbeauftragte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Schrems II Urteil dar. Der EuGH hatte mit dem im Jahr 2020 ergangenen Urteil klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA hat er ein solch angemessenes Schutzniveau verneint und den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, den diese für das zwischen der EU und den USA ausgehandelte Privacy Shield gefasst hatte, aufgehoben. Datenübermittlungen in die USA müssen nun durch weitere Schutzmaßnahmen und –garantien nach Artikel 46 DSGVO abgesichert werden.
Zudem wurde erneut die Petition beraten, mit der der Petent eine wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Wassermühle begehrt. Zu dem langwierigen Verfahren hat im März ein Gespräch zwischen den Beteiligten stattgefunden. Da leider immer noch keine Einigung erzielt werden konnte, beschloss der Petitionsausschuss, das Verfahren weiterhin zu begleiten.