Inklusion von Menschen mit Behinderungen scheitert an Unterfinanzierung
Date of article: 05/05/2022
Daily News of: 06/05/2022
Country: Austria
Author: Austrian Ombudsman Board
Article language: de
"Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf ein möglichst selbstbestimmtes Leben bekommen wie alle anderen Menschen auch“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Europäischen Tags der Inklusion (5. Mai): „Alles andere ist Diskriminierung, sagt die UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich bekennt. Die Umsetzung scheitert aber oft am Geld, das die öffentliche Hand dafür auf den Tisch legen müsste. Der NAP Behinderung 2022 – 2030 muss ausfinanziert werden!“ Das wird noch dringlicher, weil auch die aktuelle Teuerung Menschen mit Behinderungen besonders hart trifft, denn sie sind oft auf Sozialleistungen angewiesen, die schon seit Jahren nicht erhöht, geschweige denn an die Inflationsrate angepasst worden sind.
Nationaler Aktionsplan Behinderung (NAP)
Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) dient der bundesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Österreich. Er formuliert Ziele, konkrete Maßnahmen und Indikatoren, anhand derer die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Auch die Volksanwaltschaft war in die Erstellung eingebunden.
Sozialminister und Landeshauptleute sind jetzt gefordert
„Aber ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des NAP Behinderung wird nicht nur der Inhalt sein, sondern vor allem die Finanzierung der geplanten Maßnahmen“, warnt Volksanwalt Achitz. Dafür ist, wie im Regierungsprogramm 2020 – 2024 angedacht, die Einrichtung eines aus Mitteln des Bundes und der Länder gespeisten Inklusionsfonds zur Finanzierung jener Maßnahmen erforderlich, die an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landeskompetenz liegen. „Sozialminister Johannes Rauch, aber auch die Landeshauptleute sind dringend gefordert, endlich eine Lösung zu finden und das Geld für die Inklusion auf den Tisch zu legen“, sagt Achitz.
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