Beschwerdeaufkommen bleibt auf hohem Niveau

Date of article: 07/05/2024

Daily News of: 08/05/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Mit über 23.000 eingebrachten Beschwerden blieben die Anfragen an die Volksanwaltschaft im Jahr 2023 auf einem konstant hohen Niveau. Das zeigt einerseits, dass die Menschen in herausfordernden Zeiten verstärkt Hilfe suchen, andererseits aber auch, dass ihr Vertrauen in die Volksanwaltschaft und deren Möglichkeiten, zu helfen, hoch sind.

Dieses hohe Vertrauen in die Volksanwaltschaft bestätigte auch der im September 2023 veröffentlichte APA/OGM-Vertrauensindex. Die Volksanwaltschaft wurde zum ersten Mal mitabgefragt und landete mit rund 58 % auf Platz eins. „Für dieses Vertrauen möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Es stellt einen zusätzlichen Ansporn da, sich für die Anliegen der Menschen einzusetzen. Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, diesem Vertrauen auch weiterhin gerecht zu werden“, sagt der derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Bernhard Achitz.

Mit dem vorliegenden Jahresbericht geben die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz sowie die Volksanwältin Gaby Schwarz einen Überblick über die wichtigsten Prüfergebnisse und die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2023.

Beschwerdeaufkommen im Bereich öffentliche Verwaltung

Im Jahr 2023 wandten sich 23.124 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Pro Arbeitstag kontaktierten somit im Schnitt 94 Rat- und Hilfesuchende die Volksanwaltschaft. 16.655 Beschwerden betrafen die Verwaltung. Davon war es in 5.275 Fällen nicht erforderlich, die Behörden zu befassen. Diese konnten unmittelbar erledigt werden oder betrafen noch anhängige Verfahren. Bei 6.469 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. Dafür zuständig war die unabhängige Gerichtsbarkeit. In diesen Fällen stellte die Volksanwaltschaft Informationen zur Rechtslage zur Verfügung und informierte die Betroffenen über weitergehende Beratungsangebote.

Die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft umfasst die gesamte öffentliche Bundesverwaltung. Sie kontrolliert somit alle Behörden und Dienststellen, die Bundesgesetze vollziehen. Im Bereich der Bundesverwaltung leitete die Volksanwaltschaft im Jahr 2023 insgesamt 7.802 Prüfverfahren ein:

  • Gestiegen gegenüber dem Vorjahr sind Prüfverfahren im Bereich Innere Sicherheit (plus 14 %). Sie betrafen mit 2.064 Akten (2022: 1.811) die meisten Verfahren (26,5 %). Die Beschwerden behandelten zum Großteil Fragen des Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirechts, gefolgt von Beschwerden über die Polizei.
  • Einen besonders hohen Anstieg verzeichneten Beschwerden aus dem Bereich Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit einem Plus von über 42 % gegenüber dem Vorjahr. Es wurden 1.480 Prüfverfahren eingeleitet (2022: 1.038) und betrafen somit 19 % aller Verfahren des Jahres 2023. Die Beschwerden betrafen insbesondere den Klimabonus (samt Teuerungsausgleich) für das Jahr 2022.
  • In den Sozial- und Gesundheitsbereich fielen 1.416 (18,2 %) der Prüfverfahren. 1.190 Prüfverfahren betrafen den Bereich Justiz und die Datenschutzbehörde (15,3 %).

Neben der Bundesverwaltung kontrolliert die Volksanwaltschaft die Landes- und Gemeindeverwaltung in sieben Bundesländern. Nur die Bundesländer Tirol und Vorarlberg haben eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. Insgesamt 3.578 Prüfverfahren betrafen im Berichtsjahr die Landes- und Gemeindeverwaltung. Hier stiegen die Beschwerden um 17 % gegenüber dem Vorjahr (2022: 3.058).

Im Berichtsjahr konnten insgesamt 12.752 Prüfverfahren abgeschlossen werden. Davon stellte die Volksanwaltschaft in 2.437 Fällen, also rund einem Fünftel, einen Missstand in der Verwaltung fest.

Präventiver Schutz der Menschenrechte

Die präventiven Menschenrechtskontrollen der Volksanwaltschaft werden von insgesamt sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft durchgeführt, von sechs Kommissionen mit regionaler Zuständigkeit und einer bundesweiten Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Diese führten im Berichtsjahr insgesamt 505 Kontrollen durch. 481 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 24-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt (96 % aller Kontrollen).

In 64 % der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.

Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.

Die Liste aller Empfehlungen (2012 – 2023) ist auf der Website der Volksanwaltschaft unter www.volksanwaltschaft.gv.at/empfehlungsliste abrufbar.

Weitere Details können Sie der Presseunterlage und den Berichten entnehmen.

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Pressekonferenz: Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2023

Date of article: 02/05/2024

Daily News of: 06/05/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Achitz, Rosenkranz und Schwarz stellen ihre Arbeitsschwerpunkte vor

07. Mai 2024, 10:00 Uhr

Anhand einzelner Beschwerdefälle und Wahrnehmungen geben die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz sowie Volksanwältin Gaby Schwarz Einblicke in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Bereich der „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ sowie der „Präventiven Menschenrechtskontrolle“.

 

Mit

  • Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
  • Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz
  • Volksanwältin Gaby Schwarz


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Gemeinsam gegen Hass und Diffamierung im Netz

Date of article: 18/04/2024

Daily News of: 22/04/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Zu einem Austausch über das Thema Hass im Netz und was wir dagegen tun können, luden Volksanwältin Gaby Schwarz und das Frauennetzwerk Medien Journalistinnen in den Festsaal der Volksanwaltschaft.

Gemeinsam steigt die Chance, dass Frauen - egal ob Journalistin, Wissenschafterin oder Expertin in ihren eigenen Interessengebieten - sich gegen Hass im Netz erfolgreich zur Wehr zu setzen können. Diskussion, Austausch, Unterstützung, Tipps und Projektideen, die ausgearbeitet und dann umgesetzt werden können, machen Mut und stärken Frauen, die auf Social Media und per Mail vermehrt von Hass und Diffamierung betroffen sind.

"Starke Frauen stärken einander, unterstützen in Netzwerken und schaffen Bewusstsein", so Volksanwältin Gaby Schwarz , die auch weiterhin als Partnerin für Frauennetzwerke an gemeinsamen Zielen arbeiten wird.

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Prüfschwerpunkt Schmerzmanagement und Palliativversorgung in Alten- und Pflegeheimen

Date of article: 17/04/2024

Daily News of: 19/04/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

80 Prozent der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, leiden an Schmerzen. Viele von ihnen halten das für normal in ihrem Alter. Sie sagen nichts, und es wird nichts gegen die Schmerzen unternommen. Nicht oder nicht ausreichend bekämpfte Schmerzen haben aber drastische Auswirkungen: Die Lebensqualität sinkt, Depressionen, Angst und Schlafstörungen können die Folge sein. Die Schmerzen können chronisch werden.

„Schmerzen müssen sofort behandelt werden. Das ist nur möglich, wenn sie auch rechtzeitig erkannt werden“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Bei älteren Menschen mit Demenz, kognitiven Beeinträchtigungen oder Kommunikationsschwierigkeiten ist das Risiko besonders hoch, dass Schmerzen übersehen werden. Wenn Menschen ihre Schmerzen nicht äußern können, kann das auch zu Gewalt führen.“

Schmerzen, die nicht erfasst werden, können auch nicht behandelt werden. Deshalb haben die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen (gemeinsam bilden sie den „Nationalen Präventionsmechanismus – NPM) bei ihren Kontrollbesuchen in den Alten- und Pflegeheimen einen Schwerpunkt auf das Schmerzmanagement gesetzt.

Ein weiteres Thema war Palliative Care. Sie soll Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bis zuletzt Lebensqualität, ganzheitliche Schmerzerfassung und ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben ermöglichen. Die „Europäische Charta der Patientenrechte“ enthält das Recht auf Vermeidung unnötiger Leiden und Schmerzen und nennt als Beispiel den Zugang zu einer palliativen Behandlung.

Unterlassene Behandlung von Schmerzen verletzt auch die in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Rechte auf Gesundheit, auf körperliche und seelische Unversehrtheit und in gravierenden Fällen auch das Recht auf Schutz vor Gewalt und das Recht auf Schutz vor erniedrigender Behandlung.

Zur Schwerpunktprüfung besuchten die Kommissionen von Juli 2022 bis September 2023 insgesamt 123 Einrichtungen in allen Bundesländern. Sie haben mit 1.511 Bewohnerinnen und Bewohnern gesprochen bzw. deren Dokumentationen gesichtet.

Große Defizite beim Schmerzmanagement

In einem Viertel der besuchten Alten- und Pflegeheimen gab es keinerlei systematisches, dokumentiertes Schmerzmanagement, bzw. es wurden keinerlei Maßnahmen zu Erkennung, Prävention und Behandlung von Schmerzen angewendet. In jeder fünften Einrichtung wurden keine Schmerzeinschätzungsinstrumente verwendet, weder für Demenzkranke noch für kognitiv leistungsfähige Bewohnerinnen und Bewohner. Für das Personal gibt es viel zu wenig Fortbildung zum Thema Schmerz.

„Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern müssen Schmerzen systematisch und standardisiert erfasst werden“, fordert Achitz: „Vor allem bei der Betreuung von Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven oder verbalen Einschränkungen ist ein standardisiertes Schmerzmanagement notwendig.“

„Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte übernehmen im Schmerzmanagement eine wichtige und zentrale Aufgabe“, sagt Esther Kirchberger, Pflegewissenschafterin und als Mitglied einer Kommission der Volksanwaltschaft selbst an der Schwerpunktprüfung beteiligt.

Das professionelle Schmerzmanagement wird von der diplomieren Gesundheits- und Krankenpflege umgesetzt und gesteuert. „Es handelt sich um eine Berufspflicht. Das Schmerzmanagement fällt in die pflegerische Kernkompetenz, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankert ist.“

Positive Beispiele sind vor allem im Bereich alternativer Methoden zur Schmerzlinderung (Aromatherapie, Kälte- und Wärmebehandlungen, Gespräche, …) aufgefallen. Über solche komplementären Maßnahmen beraten und entscheiden diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte.

Für Akutsituationen stehen in vielen Einrichtungen jederzeit Schmerzmittel zur Verfügung. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden meistens über Veränderungen der Schmerzen oder Nebenwirkungen der Behandlungen informiert.

Ärztinnen und Ärzte müssen Schmerzmedikamente konkret und bezogen auf die jeweilige Schmerzsituation schriftlich anordnen. Pflegekräfte dürfen keine Wahlmöglichkeit haben. Kirchberger: „Es kommt aber immer wieder vor, dass mehrere Medikamente gegen Schmerzen angeordnet sind und die konkrete Schmerzsituation bzw. Indikation durch den Arzt nicht festgelegt wurde. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen der Arzt keine Priorisierung festlegt, welches von mehreren verordneten Medikamenten als erstes zur Anwendung gelangen soll.“

„Im besten Fall beinhaltet das Schmerzmanagement verschiedene Behandlungen und Verfahren, und es sollte an die Bedürfnisse und Lebensumstände der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden, um deren Lebensqualität zu verbessern“, so Pflegewissenschafterin Kirchberger: „Aus- und Weiterbildungen zu Schmerzmanagement ist die Voraussetzung und muss in den Einrichtungen im Fortbildungsplan verankert sein, um neues Wissen zu generieren und dieses im Arbeitsalltag umzusetzen.“ Führungskräfte haben die Verantwortung, mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern transparent zu kommunizieren.

Palliative Care: Versorgung gut, mehr Vorsorgedialoge und Schulungen nötig

Die Schwerpunktprüfung der Kommissionen haben gezeigt, dass mehrheitlich keine Möglichkeit zum assistierten Suizid in den Einrichtungen besteht. Schon vor einigen Monaten hat ein Gutachten des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft für Aufmerksamkeit gesorgt. Demnach müssen die Heimträger die im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehene Möglichkeit des straflosen assistieren Suizids für schwerst- und unheilbar Kranke aus Respekt vor der freien Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner akzeptieren. „Der assistierte Suizid muss aber der allerletzte Ausweg sein. Die Volksanwaltschaft fordert daher vor allem mehr Investitionen in die Hospize, denn das Recht auf würdevolles Sterben kann ohne flächendeckende Angebote der Beratung und Palliativversorgung nicht umgesetzt werden“, sagt Volksanwalt Achitz.

Im Palliativbereich hat die Schwerpunktprüfung eine gute Versorgung gezeigt. Die Gegebenheiten in der Sterbephase (Einbeziehung von Angehörigen, diverse Rituale), die Zusammenarbeit des eigenen Pflegepersonals mit externen, spezialisierten Hospizteams, aber auch mit anderen Berufsgruppen, oder die Ernährung am Lebensende wurden weit überwiegend positiv beurteilt. In beinahe allen Alten- und Pflegeheimen (94 %) war es Ziel der Einrichtung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung sterben können. Ausbaufähig ist vor allem die „Vorbereitung“ bzw. alles, was vor Eintritt der palliativen Phase passiert. Vorsorgedialoge müssen verstärkt geführt werden, und es braucht mehr Schulungen im Palliativbereich.

„Fortbildungen und Informationsveranstaltungen mit Expertinnen und Experten zum Sterbeverfügungsgesetz und zum assistierten Suizid sollten unbedingt weiterhin stattfinden, um Unsicherheiten und Unwissenheit des diplomierten Pflegepersonals zu bereinigen“, sagt Pflegewissenschafterin Kirchberger: „Träger sollten eigene Positionen zum Thema entwickeln und diese klar an ihr Personal kommunizieren.“

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Volksanwaltschaft: Bund nimmt Ländern Spielraum für Armutsbekämpfung

Date of article: 15/04/2024

Daily News of: 16/04/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

terreich sind laut aktuellem Armutsbericht 1,3 Mio. Menschen bzw. 15 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. „Die Armutskonferenz wird es also leider noch länger geben müssen. Auch die Volksanwaltschaft ist wieder in Salzburg vertreten“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Die Armutskonferenz hat sich heuer die Erarbeitung eines alternativen Regierungsprogramms vorgenommen. Für Achitz eine gute Gelegenheit, die Bundesregierung an ihr bestehendes Programm zu erinnern: „Laut Regierungsprogramm soll die Armut halbiert werden, und der Grundrechtskatalog soll erweitert werden. Ich bin gespannt, wie sich das in dieser Regierungsperiode noch ausgehen soll. Notwendig wäre es jedenfalls“, so Achitz: „Vorschläge liegen genug vor, etwa die von der Volksanwaltschaft gesammelten Forderungen von NGOs nach Verankerung sozialer Grundrechte in die österreichische Verfassung.“

Armut bekämpfen, nicht die armutsgefährdeten Menschen!

Der Bund hat sich mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vom Grundsatz der Armutsbekämpfung verabschiedet, denn statt Mindeststandards gibt es jetzt Höchstgrenzen. Die Bundesländer haben dadurch kaum mehr Spielraum, in ihren Ausführungsgesetzen einer Verfestigung von Armut entgegenzuwirken. „In manchen Ländern bekommt man den Eindruck, dass nicht die Armut, sondern armutsbetroffene Menschen bekämpft werden“, sagt Achitz: „Es gibt Hinweise, dass Menschen, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, durch extensive Auslegung der Mitwirkungspflicht vergrault werden. Immer wieder kommen Erwachsene zur Volksanwaltschaft, die ihre Eltern auf Unterhalt klagen sollen, oder Pensionist*innen, von denen verlangt wird, ihre Kinder zu verklagen.“

Niedriges Arbeitslosengeld verschärft Probleme

Positiv bewertet Volksanwalt Achitz die Inflationsanpassung einiger Sozialleistungen. „Unverständlich ist aber, dass das für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht gilt. In Zeiten der hohen Inflation beträgt die Nettoersatzrate nicht mehr wie auf dem Papier 55 Prozent, was im internationalen Vergleich ohnehin schon wenig ist, sondern gerade noch 51 Prozent, wie das Momentum Institut berechnet hat.“

Stichwort: Regierungsprogramm wollte Armut halbieren

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm die „Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen“ zum Ziel gesetzt, wie auch „den Anteil von armutsgefährdeten Menschen im ersten Schritt zu halbieren“ sowie „Beiträge zur effektiven Entschuldung und Armutsbekämpfung“.

Stichwort NGO-Forum „Soziale Grundrechte in die Verfassung“

Die Volksanwaltschaft drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung und übermittelte einen Sonderbericht an den Nationalrat und den Bundesrat. „Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt Achitz. Die Volksanwaltschaft sammelte im Rahmen des NGO-Forums 2022 Vorschläge von zahlreichen Organisationen. Eine der sechs Arbeitsgruppen widmete sich dem Thema Armutsvermeidung, eine andere der sozialen Absicherung.

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