(ENO) Bürgerbeauftragte aus ganz Europa ermutigen EU-Bürger zur Teilnahme an Europawahlen

Date of article: 08/04/2024

Daily News of: 11/04/2024

Country:  EUROPE

Author: European Network of Ombudsmen

Article language: de

Bürgerbeauftragte und Vorsitzende von Petitionsausschüssen aus der gesamten EU haben die EU-Bürger aufgefordert, ihre Stimme bei den bevorstehenden Europawahlen zu nutzen, die vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden werden.

In einer Erklärung stellten sie fest, dass ein starkes Wahlmandat ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Rechenschaftspflicht in der EU ist und dass die Gesundheit demokratischer Institutionen durch ein starkes ziviles Engagement kontinuierlich gestärkt werden muss.

Bei den Wahlen wird entschieden, welche Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausarbeitung neuer Gesetze vertreten werden. Die neuen Abgeordneten werden auch dazu beitragen, zu bestimmen, wer die nächste Europäische Kommission leitet.

Lesen Sie die vollständige Erklärung

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Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre

Date of article: 10/04/2024

Daily News of: 11/04/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

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Gesetzesänderung notwendig, damit Krankenkassen Wundbehandlung zahlen

Date of article: 06/04/2024

Daily News of: 08/04/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Eveline F. hat sich vor etwa einem Jahr eine kleine Verletzung an der Ferse zugezogen. Weil die Wunde nicht und nicht verheilen wollte, ging sie erst zum Hausarzt, dann zu einer Hautärztin. Deren wochenlange Behandlungsversuche waren aber erfolglos. Als nächstes hat es F. bei Krankenhäusern versucht, auch das brachte nichts. Erst beim Wundmanagement Salzkammergut konnte man Eveline F. helfen. Dort ist sie seit Dezember in Behandlung und hat bisher mehr als 6.000 Euro bezahlt. Auf diesen Kosten bleibt sie sitzen, denn die Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGK) übernimmt davon gar nichts. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Der ÖGK ist aber kein Vorwurf zu machen, sie darf nicht zahlen. Eine Gesetzesänderung ist notwendig, damit auch die Wundbehandlung durch Wundmanagerinnen und Wundmanager zur Kassenleistung wird.“ 

„Empört und entrüstet“

Eveline F. wandte sich an die Volksanwaltschaft. „Ich bin empört und entrüstet, dass die Kosten für eine professionelle Behandlung nicht von der Kasse übernommen werden“, sagte sie in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Das Problem: Die Kosten einer Krankenbehandlung werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie durch im ASVG aufgezählte Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer erbracht werden: Ärztinnen und Ärzt, Krankenanstalten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, klinische Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilmasseurinnen und Heilmasseure. Wundmanagerinnen und Wundmanager fehlen in der Aufzählung, also müssen die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. 

Paradox: Behandlung zuhause wäre teurer, aber Kasse würde zahlen

Für Volksanwalt Achitz ist besonders paradox, dass dieselben Leistungen sehr wohl übernommen werden, wenn sie etwa im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege erbracht werden: „Frau F. ist in der Lage, selbst zum Wundmanagement zu fahren, und muss voll zahlen. Die mobile Leistung würde die Kasse übernehmen, obwohl die Kosten dafür viel höher sind.“ Auch bei Ärztinnen und Ärzten würden die Kosten übernommen, aber denen fehlt in vielen Regionen die Spezialausbildung, oder sie haben zu wenig Zeit für solch intensive Behandlungen.

Stichwort Wundmanagement

Wundbehandlung oder Wundmanagement ist die Beurteilung, Reinigung und Versorgung von Wunden. Dazu gehören etwa die Verabreichung von speziellen Injektionen oder Infusionen, Sonden-Ernährung, Wundversorgung (Dekubituspflege), Stoma-Fistel- und Katheterpflege. Das Wundmanagement wird sowohl in ambulanten wie auch in stationären Einrichtungen vorgenommen. Die Kenntnisse für professionelles Wundmanagement werden durch Weiterbildungen im Rahmen des § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erworben. Angehörige des gehobenen Diensts für Gesundheits- und Krankenpflege sind berechtigt, diese Weiterbildungen zu absolvieren.

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(FRA) Europäischer Haftbefehl: grenzüberschreitende Achtung der Rechte

Date of article: 03/04/2024

Daily News of: 05/04/2024

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: de

Justiz, Opferrechte und justizielle Zusammenarbeit

  

Rechte der Angeklagten

 

Justizielle Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit

Gavel and handcuffs with red legal book on wooden table.
Valerii Evlakhov © adobestock.com, 2024

Mit dem Europäischen Haftbefehl können Straftäter, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat absetzen wollen, vor Gericht gestellt werden. Wie im jüngsten Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) dargelegt, gibt es jedoch praktische Herausforderungen bei der Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechte der Betroffenen. In diesem Bericht werden Wege aufgezeigt, wie das Recht auf faire Behandlung, auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen, auf Belehrung und Unterrichtung sowie auf Rechtsberatung gewährleistet werden kann.

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In dem Bericht European Arrest Warrant Proceedings (Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls) werden die Rechte von Beschuldigten - Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist - sowie die Anwendung dieser Rechte in der Praxis untersucht. Dabei kann es sich um Verdächtige oder Verurteilte handeln, die aus dem Mitgliedstaat geflohen sind. In dem Bericht wird das Vorgehen im Ausstellungsland und im Vollstreckungsland eines Haftbefehls beleuchtet. Darin werden die realen Herausforderungen sowie die Art und Weise aufgezeigt, wie die Länder diesen Herausforderungen begegnen, und Verbesserungen vorgeschlagen:

  • Achtung der Rechte - Gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Anerkennung der nationalen Justizsysteme sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Justiz persönliche Umstände wie Erkrankungen, die familiäre Situation oder die Haftbedingungen im Ausstellungsland außer Acht lässt. Die Länder sollten die weiterreichenden Auswirkungen grenzüberschreitender Überstellungen im Einzelfall prüfen, wenn sie über eine Auslieferung entscheiden, oder sogar Alternativen in Betracht ziehen, um die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten, ohne den Haftbefehl anzuwenden.
  • Recht auf Rechtsberatung – Personen sollten sowohl in dem Land, in dem sie festgenommen werden, als auch in dem Land, das den Haftbefehl ausgestellt hat, Rechtsbeistand erhalten. In der Praxis werden ihnen häufig Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt. Ihr Recht, einen Rechtsbeistand frei zu wählen, kann durch mangelndes Wissen und die Fähigkeit, im Land der Festnahme selbst einen Anwalt zu bestellen, beeinträchtigt sein. Für Angehörige der Rechtsberufe kann es unklar sein, ob auch im Ausstellungsland Rechtsanwälte bestellt werden müssen. Den Beschuldigten ist entweder ihr Recht auf einen Anwalt nicht bekannt oder sie erhalten keine Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt. Die Länder sollten rechtliche und polizeiliche Schulungen sowie Leitlinien zu allen Aspekten des Haftbefehls anbieten. Die Länder sollten auch Listen von Anwälten mit Erfahrung im Bereich Haftbefehle erstellen und zur Verfügung stellen, damit die Beschuldigten diese frühzeitig konsultieren können.
  • Recht auf Belehrung und Unterrichtung – Beschuldigte werden in der Regel über ihre Rechte und den Grund für den Haftbefehl informiert. Es kann jedoch sein, dass Sie verspätet unterrichtet werden oder die bereitgestellten Informationen nicht vollständig verstehen. Dies zeigt den Bedarf an vereinfachten Informationen, in denen auf juristischen Fachjargon verzichtet wird. Durch Schulungen, Checklisten und Leitlinien könnte sichergestellt werden, dass Polizei und Angehörige der Rechtsberufe die festgenommenen Personen belehren und unterrichten, damit die Beschuldigten das Verfahren vollständig verstehen.
  • Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen – Beschuldigte haben in der Regel Zugang zu Dolmetschern und Übersetzungen, häufig ist jedoch die Qualität unzureichend. Teilweise ist dies auf kurze Fristen und die Schwierigkeit zurückzuführen, Übersetzer für weniger verbreitete Sprachen zu finden. Die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Dolmetschern und Übersetzern und die Einführung von Qualitätskontrollen könnten das Verständnis der Verfahren verbessern.

Der Rat der EU ersuchte die FRA, auf früheren Forschungsarbeiten der Agentur aufzubauen. Diese stützen sich auf Sekundärforschung und Interviews mit Angehörigen der Rechtsberufe sowie mit Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist.

Hierzu FRA-Direktor Sirpa Rautio:

„Der Europäische Haftbefehl ist ein wichtiges Instrument für die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung. Er ist Teil des Systems, das wichtige Schutzmechanismen enthält, um sicherzustellen, dass die Rechte von Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist, gewahrt werden. Theorie und Praxis stimmen jedoch manchmal nicht überein. In diesem Bericht wird aufgezeigt, wie Gerichte und Polizei sicherstellen können, dass Personen, gegen die ein Haftbefehl ergangen ist, uneingeschränkten Zugang zur Justiz und ein faires Verfahren erhalten.“

Weitere Informationen erhalten Sie unter: media@fra.europa.eu /  Tel.: +43 1 580 30 653

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26 March 2024

 European Arrest Warrant FRA Press Release (132.03 KB)

Sprache

English

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Bewerbung für die 5. Periode des Vorarlberger Monitoringausschusses

Date of article: 03/04/2024

Daily News of: 05/04/2024

Country:  Austria - Vorarlberg

Author: Regional Ombudsman of Vorarlberg

Article language: de

Vor neun Jahren wurde der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss (VMA) entsprechend den Bestimmungen der §§ 11 und 12 vbg. ADG beim Landesvolksanwalt eingerichtet, am 30.01.2024 fand die fünfzigste interne Sitzung statt.

Das unabhängige Gremium ist ehrenamtlich tätig und überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg umgesetzt werden.

Für seine vierte Periode, die drei Jahre andauert, sucht der VMA neue Vertreter_innen für die neue Funktionsperiode bis März 2027. Gefragt sind Expert_innen aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Lehre, neurologische oder psychische Beeinträchtigung, Lernschwierigkeit, Sinnesbeeinträchtigung Sehen bzw. Hören sowie körperliche Beeinträchtigung.

Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren, mit April 2024 startet die 5. Periode des Vorarlberger Monitoring Ausschusses.

Bewerbungen bitte an landesvolksanwalt.VMA@landesvolksanwalt.at

Der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss sucht Verstärkung

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