Une erreur administrative, un permis refusé - et la médiation qui rétablit la vérité

Date of article: 02/03/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Belgium - Wallonia and Federation of Wallonia-Brussels

Author:

Article language: fr

Les faits

Monsieur J.M. et Madame A.A. déposent une demande de permis pour transformer une grange en habitation sur un terrain situé en zone agricole. Le Collège communal, pourtant favorable au projet, est contraint de le refuser sur avis conforme du Fonctionnaire délégué. Les motifs invoqués sont multiples : Monsieur J.M. ne serait pas agriculteur, la grange ne pourrait être considérée comme préexistante au plan de secteur, et le projet constituerait une nouvelle construction plutôt qu'une rénovation.

Le dossier est porté en recours devant le Gouvernement wallon. La Commission d'Avis sur Recours émet un avis favorable conditionnel. Mais l'Arrêté du Ministre maintient le refus — en s'appuyant notamment sur l'affirmation que Monsieur J.M. n'est pas agriculteur. Or, c'est faux : il dispose d'un numéro d'agriculteur officiel, exerce cette activité à titre principal, paie des cotisations et perçoit des primes en cette qualité.

L'intervention du Médiateur

Face aux erreurs et contradictions qui émaillent le dossier, le Médiateur interpelle le Ministre et propose la tenue d'une réunion de médiation. Lors de cette réunion, l'architecte des réclamants apporte les preuves manquantes : la qualité d'agriculteur de Monsieur J.M., l'existence légale de la grange — attestée par un permis d'urbanisme délivré en 1965 — et des plans démontrant que le projet ne dépasse que légèrement l'emprise au sol actuelle, et non largement comme il avait été retenu.

Ces éléments fondamentaux, absents ou mal interprétés dans la procédure initiale, sont enfin mis en lumière dans le cadre de la médiation.

L'issue de la médiation

Sur la base des échanges tenus en médiation, le Médiateur adresse une recommandation au Ministre, lui demandant de réexaminer sa décision. Un peu plus d'un mois plus tard, le Ministre retire son premier arrêté et octroie le permis.

Dans sa décision, il reconnaît que la décision de refus était affectée d'une irrégularité et inadéquatement motivée, que Monsieur J.M. a bien la qualité d'agriculteur, que la grange avait une existence légale, et que les éléments apportés en médiation permettent de conclure qu'il ne s'agit pas d'une nouvelle construction. Le projet, qui s'inscrit en cohérence avec le cadre bâti environnant, permettra en outre d'éliminer un chancre à l'entrée de la propriété.

À retenir

  • Une erreur factuelle dans un avis administratif peut avoir des conséquences lourdes pour un citoyen — et bloquer un dossier pendant des années.
  • La médiation permet de réunir toutes les parties, de corriger les erreurs matérielles et de rouvrir un dialogue que la procédure formelle avait fermé.
  • Le Médiateur peut recommander le retrait d'un acte irrégulier : c'est un levier méconnu, mais efficace.
  • Un permis refusé n'est pas toujours un permis définitivement perdu.
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Ombudsman Velislava Delcheva insists on equal treatment in admission to municipal nurseries and kindergartens

Date of article: 27/02/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Bulgaria

Author:

Article language: en

"Any change in the rules for admission to municipal nurseries and kindergartens must above all guarantee equality, transparency, and protection of the best interests of the child. It is unacceptable for children who are already part of the early care system and have gone through the adaptation process to be placed at a disadvantage compared to their peers. Decisions should be balanced, predictable, and tailored to the real needs of families." This was written by Ombudsman Velislava Delcheva to the Mayor of Sofia, Vasil Terziev, and the Chairman of the Sofia Municipal Council, Tsvetomir Petrov.

23 February 2026

 

"Any change in the rules for admission to municipal nurseries and kindergartens must above all guarantee equality, transparency, and protection of the best interests of the child. It is unacceptable for children who are already part of the early care system and have gone through the adaptation process to be placed at a disadvantage compared to their peers. Decisions should be balanced, predictable, and tailored to the real needs of families." This was written by Ombudsman Velislava Delcheva to the Mayor of Sofia, Vasil Terziev, and the Chairman of the Sofia Municipal Council, Tsvetomir Petrov.

The reason for this is dozens of complaints from parents about the proposed amendments to the Ordinance on the Admission of Children to Municipal Nurseries and Kindergartens.

The Ombudsman expresses concern about the repeal of the additional point under General Criterion 5 for children who have attended a municipal stand-alone nursery or a private nursery registered with the Sofia Regional Health Inspectorate.

Delcheva points out that the removal of this point could put these children at a disadvantage compared to their peers who attend nursery groups at kindergartens, which automatically continue into the first group.

She recalls that the Ombudsman Institution has repeatedly made recommendations to the Sofia Municipality and district mayors to overcome the systemic shortage of places in childcare facilities through the construction of new nurseries and kindergartens, as well as by zoning the existing ones so that children have access to the facility closest to their place of residence.

"I should note that I am familiar with the problems that parents have in settlements such as Vladaya, Chelopechene, Bistritsa, Kazichene, Krivina, Lozen, and German, whose children are not accepted into municipal nurseries and kindergartens, even though they live in the locality and often even close to the kindergarten itself, due to a shortage of places or a lack of nursery groups. The complaints also mention children accepted from other neighbourhoods where there are kindergartens, but their parents do not prefer them," the Ombudsman points out.

Velislava Delcheva adds that this forces parents to take their children kilometers away from their place of residence or to look for private kindergartens and nurseries, which places an additional financial burden on their families.

She draws attention to the need to clarify the texts relating to the removal of children from preparatory groups after 15 days of absence, specifying whether medical documents or absences for other valid reasons are included.

The Ombudsman supports equating the weight of the permanent and current address of parents and children, as well as the introduction of a new General Criterion 2a, providing an additional point for children applying to childcare facilities in the municipality where they live at their permanent or current address, including children from municipalities in the same district where there is no functioning kindergarten. According to her, this is an important step towards fair zoning and equal access to childcare facilities for all children, including those who live in rented accommodation or outside the preferred neighbourhoods.

In conclusion, the Ombudsman expresses confidence that the amendments to the Ordinance will ensure equality, transparency, and equal access to services and education for all children in the territory of the Sofia Municipality.

 

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(AOMF) Lettre d’information - Mars 2026

Date of article: 02/03/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  WORLD

Author:

Article language: fr

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Gewalt gegen Frauen erkennen und verhindern - Präventionsansätze vorgestellt - Video mit allen Vorträgen

Date of article: 02/03/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  Austria

Author:

Article language: de

Hinschauen statt Wegsehen – Fachforum von Volksanwaltschaft und Stiftung Verfassung mit künftigen Beschäftigten in Sozialberufen – Gemeinsam Gewalt an Frauen entgegentreten

„Dass körperliche Gewalt Gewalt ist, ist allen klar. Dass auch psychische Gewalt Gewalt ist, wird auch immer bekannter. Aber dass es davon viele Ausprägungen gibt, die man erst erkennen muss, daran wollen wir arbeiten“, sagte Volksanwalt Bernhard Achitz beim Fachforum „Hinschauen statt Wegsehen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen erkennen, ansprechen und verhindern – Verantwortung übernehmen im Gesundheits- und Sozialbereich“. Im Vorfeld des Internationalen Frauentages starteten die Volksanwaltschaft und die Stiftung Forum Verfassung ein Nachfolgeformat zur Ringvorlesung „Eine von fünf“, die in den vergangenen Jahren von der MedUni Wien angeboten wurde. Studierende der Sozialarbeit und Menschen in Ausbildung für andere soziale Berufe sowie Menschen aus der Zivilgesellschaft waren dafür ins Veranstaltungszentrum des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) gekommen.

Volksanwältin Gaby Schwarz verstärkte: „Eine von drei Frauen in Österreich erleidet in ihrem Leben männliche Gewalt. Das beginnt mit einer Herabwürdigung, mit Sexismus, mit Kontrolle, steigert sich durch körperliche Gewalt und eskaliert im schlimmsten Fall mit einem Femizid.“ Der Schlüssel zur Veränderung sei Zivilcourage: „Wir alle müssen mutig sein. Hinschauen statt wegsehen, Frauen Hilfe anbieten, Männern Grenzen aufzeigen und in die Pflicht nehmen. Das ist nicht einfach, aber das kann man lernen“, verweist die Volksanwältin auf Gewaltpräventionsprogramme wie „StoP – Stadtteil ohne Partnergewalt. Gerade im Gesundheits- und Sozialbereich sei zudem die Sensibilisierung auf seelische Narben wichtig: „Auch psychische Gewalt ist Gewalt. Entscheidend ist, dies zu erkennen und den betroffenen Frauen bestmögliche Unterstützung geben zu können.“ Abschließend hielt Gaby Schwarz fest: „Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dafür setze ich mich als Frau, als Feministin und als Volksanwältin ein.“

Grabenwarter: VfGH beschäftigt sich mit Gewalt gegen Frauen in vielen Zusammenhängen

„Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Gewalt gegen Frauen in seiner täglichen Arbeit in ganz verschiedenen Zusammenhängen“, sagte VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter: Für Betretungs- und Annäherungsverbote etwa nach häuslicher Gewalt hat der VfGH den einschreitenden Organen in mehreren Entscheidungen einen Prognosespielraum bei der Annahme einer Gefahrensituation zugebilligt, nannte er ein Beispiel. Im Asylrecht wird auf Fluchtgründe wie Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung, aber auch ganz allgemein auf Behauptungen von Gewalt gegen Frauen im Herkunftsstaat ganz besonderes Augenmerk gelegt. Grabenwarter wies außerdem auf das gesetzliche Erfordernis der Einvernahme durch weibliche Richterinnen hin. 

https://www.vfgh.gv.at/

Schierhuber: Jede dritte Frau ist in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen

Die Stiftung Forum Verfassung hat den Auftrag, Verfassung niederschwellig zu vermitteln und vor allem junge Menschen anzusprechen, sagte Michaela Schierhuber, die Geschäftsführerin der Stiftung: „Es freut mich daher besonders, dass sich die Tagung vor allem an Studierende richtet, die das heute vermittelte Wissen in ihren zukünftigen Berufsalltag mitnehmen werden. Denn dass jede dritte Frau in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen ist, macht mich als Frau sehr betroffen, aber auch in meiner Position als Geschäftsführerin.“ Die Vortragenden spannen einen weiten Bogen: „Menschenrechtlicher Ansatz als Rahmenbedingung, Praxiserfahrungen aus Medizin, Pflege und Sozialarbeit und unterschiedliche Präventionsansätze.“

https://forumverfassung.at/

Holzleithner: Strafrecht kann nur ein Teilaspekt im Kampf gegen Gewalt sein

„Aufgabe des Staates ist es, gleiche Freiheit für alle zu gewähren. Für Frauen wurde dieser Anspruch lange vernachlässigt“, sagte Elisabeth Holzleithner, Juristin und Rechtsphilosophin am Juridicum der Universität Wien, in ihrem Impulsvortrag „Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung“. Frauen sind neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt auch wirtschaftlicher Gewalt ausgesetzt, das ist noch zu wenig bekannt. Das private Leben galt lange Zeit als etwas, wo man nicht genau hinschaut. „Genau hinzuschauen ist aber eine der wesentlichen Errungenschaften des Feminismus“, sagte Holzleithner. Gewalt ist oft ein Symptom einer umfassenderen Diskriminierung, eine Folge ungleicher Machtverhältnisse. „Es braucht rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung, aber auch Maßnahmen für Mentalität- und Verhaltensänderungen. Erreicht werden sollen Herz und Verstand, wie es in der Istanbul-Konvention heißt.“ Sowohl die Rechte der Frauen als auch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit müssen gestärkt werden.

Staaten sind verpflichtet, Schutz vor Gewalt zu gewähren. Menschenrechtsverletzung durch Gewalt ist ein strafrechtliches Delikt, aber wenn der Staat zu wenig Schutz gibt, kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen werden, und Staaten wurden auch schon verurteilt. Strafrecht ist zwar ein wichtiges Mittel zum Vorgehen gegen Gewalt. „Aber es kann nur ein Element eines umfassenden Vorgehens gegen Gewalt sein“, so Holzleithner. Sie beklagte den aktuellen Backlash gegen rechtliche Maßnahmen zur Gleichstellung und kritisierte auch „ethnonationalistische Strömungen“, also wenn Gewalt gegen Frauen als etwas ausgegeben wird, das immer nur von bestimmten „Anderen“ ausgeht, also etwa von Asylwerbern. Holzleithner schloss mit Gisèle Pelicaults Forderung: „Möge die Scham die Seite wechseln!“

https://rechtsphilosophie.univie.ac.at/

Schrammel: Viele Frauen wissen gar nicht, dass sie von Gewalt betroffen sind

„Mehr als ein Drittel der Frauen, die zu uns kommen, sind von Gewalt betroffen. Viele wissen aber gar nicht, dass sie von Gewalt betroffen sind“, sagte Barbara Schrammel von „Frauen* beraten Frauen*“: „Viele haben bestimmte Definitionen von Gewalt in ihren Köpfen – oft nur körperliche Gewalt, aber psychische oder institutionelle Gewalt nicht. Erst von uns erfahren sie, dass das, was ihnen geschieht, Gewalt ist.“ Also etwa Demütigungen, Abwertungen, Cybergewalt usw. all das ist für viele Frauen alltäglich, vor allem bei Trennungen und Scheidungen, meinte die Psychotherapeutin und Familienberaterin.

https://frauenberatenfrauen.at/

Nebois-Zeman: Frauen öfter von Gewalt in Einrichtungen betroffen

Grainne Nebois-Zeman vom Verein VertretungsNetz kontrolliert Freiheitsbeschränkungen in Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Grenzen zwischen erlaubter und nicht erlaubter Gewalt verschwimmen. Wir haben die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob Zwang gerechtfertigt war. Bei weiblichen Betroffenen wird die Grenze zur Gewalt öfter überschritten, durch Männer, aber auch durch Frauen in den betreuenden Berufen.“ Beispiele sind etwa das Festhalten bei der Intimpflege, „das sehen wir immer nur bei Bewohnerinnen.“ Ein Grund kann sein, dass dafür weniger Körperkraft angewendet werden muss. „Durch das Heimaufenthaltsgesetz und durch die OPCAT-Kontrollen der Volksanwaltschaft hat sich für die Bewohnerinnen und Bewohner viel verbessert, aber es ist noch ein langer Prozess notwendig. Es braucht Sensibilisierung – und mehr finanzielle und personelle Ressourcen, denn Zeitknappheit beim Pflegepersonal ist oft ein Grund für Gewalt.

https://vertretungsnetz.at/

Berzlanovich: Frauen leben länger, aber sie leiden auch länger

„Es wird besser, wenn auch nur in kleinen Schritten“, sagte auch Andrea Berzlanovich, Medizinerin und langjährige Leiterin der Ringvorlesung „Eine von fünf“. Sie leitet auch eine der Kommissionen der Volksanwaltschaft und berichtete, wie diese bei ihren ungekündigten Kontrollen in Pflegeheimen vorgeht: „Wir fragen die Menschen, die in den Einrichtungen leben, immer wieder, wie lange sie auf Hilfe warten. Die Antwort lautet meist: ‚Es geht eh‘. Aber wenn man dann genauer nachfragt: ‚Es ist oft eine halbe Stunde.‘ Stellen Sie sich vor, Sie müssen auf die Toilette, und sie müssen 30 Minuten warten. Oder Sie bekommen gesagt: Machen Sie doch in die Hose. Viele trinken deshalb zu wenig, was wiederum zu gesundheitlichen Schäden führen kann.“ Allein wegen ihrer höheren Lebenserwartung seien Frauen öfter Bewohnerinnen von Pflegeheimen und daher Opfer solcher Gewalt: „Frauen leben länger, aber sie leiden auch länger.“

https://www.facebook.com/andrea.berzlanovich.3/

Loeffler-Stastka: Angst erkennen, denn Angst steckt hinter der Aggression

Henriette Loeffler-Stastka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin an der MedUni Wien, berichtete vom kommunikativen Umgang mit Gewalt im Gesundheitswesen. Sie schult (künftige) Ärztinnen und Ärzte im Erkennen von Gefühlen am Gesichtsausdruck in Gesprächssituationen, denn in medizinischen Gesprächen ist immer der Beziehungsaspekt mitzudenken, „50 bis 80 Prozent der Kommunikation verläuft nonverbal.“ Mit dem verstärkten Aufkommen der Digitalmedizin wird es immer wichtiger, den Beziehungsaufbau zu schulen. Loeffler-Stastka: „Wie erkennt man am Gegenüber, dass es zum Beispiel Angst hat? Das muss geschult werden. Ich war noch nie mit Aggression konfrontiert, wo nicht auch Angst dahinter war, und die muss erkannt werden.“ Nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Weiterbildung. Das betrifft alle Berufsgruppen, die in der Erstversorgung tätig sind, nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern zum Beispiel auch die Feuerwehr.

https://www.meduniwien.ac.at/web/studium-weiterbildung/universitaere-weiterbildung/alle-lehrgaenge-und-kurse/psychotherapieforschung/

„samara“: Jugendliche in Workshops empowern

Andrea Arnold und Marion Gruber von „samara – Verein zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt“ berichteten von Workshops, die sie für Schulklassen und manchmal auch für WGs der Kinder- und Jugendhilfe durchführen. Sie konfrontieren die Jugendlichen mit „echten“ Aussagen von Gleichaltrigen und fragen dann „Kennt ihr das? Wie steht ihr dazu?“ Ein Beispiel: „Wenn meine Schwester etwas mit einem Jungen hat, kriege ich Ärger.“ Darauf kommen ganz unterschiedliche Reaktionen und Gefühle, die dann diskutiert werden und für Austausch in der Gruppe sorgen. „Es braucht Mut, auch harte Themen anzusprechen – von den Jugendlichen, aber auch von uns“, sagen Arnold und Gruber. Auch Empowerment-Orientierung ist wichtig, dafür werden Schülerinnen etwa mit Sätzen wie „Ich kann mich auch alleine beschützen!“ konfrontiert.

https://praevention-samara.at/

Bissuti: „Zwischen Muskeln, Medien und Männlichkeit“

Auch Romeo Bissuti, Obmann der White-Ribbon-Kampagne und Leiter des Männergesundheitszentrums Wien, erzählte von der Arbeit mit – in diesem Fall – männlichen Jugendlichen. „Man muss mit dem arbeiten, was da ist“, sagte er, etwa dem Körperkult im Fitnesscenter. „Zwischen Muskeln, Medien und Männlichkeit“ kann man junge Männer ansprechen. 63 Prozent der Männer konsumieren regelmäßig Inhalte von Maskulinitäts-Influencern, aber „Wir dürfen nicht denken, dass alle Jugendlichen, die das konsumieren, das auch 1:1 übernehmen und glauben. Die Burschen haben sehr wohl eine selektive Wahrnehmung, der Konsum ist teilweise ironisch.“ Bissuti warnte, dass man auch negative Aspekte von Aufklärungsprojekten im Auge behalten muss, denn es sind weniger Männer toxisch als oft vermutet – und wenn man denen zu moralisch kommt, kann das auch nach hinten losgehen. Wichtig ist, dass mehr Männer mit Männern über Gewalt reden, denn Männer hören stark auf andere Männer. „Aber sehr oft sprechen eben nur die Frauen über die Gewalt.“

https://whiteribbon.at/

https://men-center.at/

Leeb: Zuhören und zuschauen, damit wir wissen, was Jugendliche beschäftigt

Philipp Leeb war jahrelang Lehrer und ist Gründer von „poika – Verein zur Förderung gendersensibler Bubenarbeit in Erziehung und Unterricht“. Auch er arbeitet mit Jugendgruppen und berichtet: „Kinder erleben, sehen, hören Gewalt, das bringen sie mit in die Schule. Die Schule ist auch ein Raum der Gewalt, wo wir genau hinschauen müssen. Vieles davon passiert unbewusst, manches bewusst.“ Schülerinnen und Schüler berichten ihm oft von Übergriffen, vor allem in Form von rassistischen Beleidigungen durch Lehrpersonen. „Wir müssen das melden. Dann haben sie die Gelegenheit, zu reflektieren und etwas zu verändern. Manchmal werden sie auch verurteilt.“ Zuhören ist seine Devise: „Ich rede eigentlich sehr wenig in den Workshops. Man muss den Jugendlichen Raum geben.“ Und sich auch damit befassen, was sie in den Sozialen Medien anschauen: „Sonst werden wir uns nie auskennen, womit sie sich beschäftigen.“

https://www.poika.at/

Rösslhumer: Wir alle können einen Beitrag gegen Gewalt leisten!

Das Schlusswort hatte Maria Rösslhumer, die viele Jahre die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF) geleitet hat und auch eine der Initiatorinnen der Ringvorlesung „Eine von fünf“ war: „Österreich war lang ein internationales Vorbild im Gewaltschutz. Es gibt Betretungsverbote, Annäherungsverbote, Frauenhäuser, Beratungsstellen usw., aber warum schaffen wir es nicht, Gewalt an Frauen zu bekämpfen!? Die Gewalt steigt weiter, mittlerweile ist nicht mehr eine von fünf, sondern eine von drei Frauen von Gewalt betroffen. Warum müssen die Frauen mit ihren Kindern immer noch in Frauenhäuser flüchten?“ Nicht nur Einrichtungen, Behörden, wir alle können einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten“, sagt die Vorsitzende des Vereins „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt“: „Stop setzt genau hier an, als Nachbarschaftsprojekt. Wir empowern die Nachbarschaft, damit sie etwas tun kann!“

https://www.stop-partnergewalt.at/

 

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(FRA) FRA Gutachten zu den vorgeschlagenen vereinfachten EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Date of article: 26/02/2026

Daily News of: 03/03/2026

Country:  EUROPE

Author:

Article language: de

Environmental and social sustainability  Climate change and environmental protection

Just and green transition Consumer protection

ESG concept, Businessman using digital interface on laptop with environmental, social, and governance icons, sustainability strategy, corporate responsibility
LAONG/ adobestock.com, 2026

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat ein Gutachten zu den vorgeschlagenen vereinfachten EU- Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) veröffentlicht. Darin setzt sich die FRA mit der geplanten Überarbeitung der ESRS auseinander, die darauf abzielt, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, indem die Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen angepasst werden.

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Das Gutachten untersucht, inwiefern die vorhergesehenen Vereinfachungen Auswirkungen auf den Schutz von Menschen und Umwelt haben könnten. Zudem enthält das Gutachten konkrete Empfehlungen, um sicherzustellen, dass robuste und wirksame Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte in der Unternehmensberichterstattung erhalten bleiben.

Die FRA hat das Gutachten auf Ersuchen der Europäischen Kommission erstellt.

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