Volksanwaltschaft für kostenlose Impfungen

Date of article: 19/01/2024

Daily News of: 19/01/2024

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

„Bei der Volksanwaltschaft melden sich immer wieder Menschen, die sich die Impfung gegen Herpes Zoster, auch Gürtelrose genannt, nicht leisten können. Dafür muss man in der Apotheke 500 Euro hinlegen, obwohl die Impfung für Menschen ab 50 im Impfplan des Gesundheitsministeriums empfohlen wird. Empfohlene Impfungen sollten kostenlos sein“, fordert Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des „Impftags 2024“ am 20. Jänner. Für das Gesundheitssystem wären die Impfkosten wohl auch billiger als die dadurch vermeidbaren Behandlungskosten.

„Prävention hält gesund, erspart den Menschen viel Leid und dem Gesundheitssystem Geld für die Heilbehandlung. Dazu bekennen sich in der trockenen Theorie alle. In der Praxis hängt aber viel von Bildung und Einkommen ab“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

„Gesundheitsvorsorge muss man sich leisten können, auch hier gibt es immer noch Zwei-Klassen-Medizin. Erfreulich ist, dass das Gesundheitsministerium abgekündigt hat, dass das Impfangebot schrittweise erweitert werden soll, Details sind aber noch nicht bekannt. Der Handlungsbedarf ist jedenfalls hoch: So sind etwa auch die HPV-Durchimpfungsraten niedrig, aber die teure Impfung müssen Menschen ab 21 Jahren selbst bezahlen. Zuletzt wurde auch über Keuchhusten-Impflücken und verstärktes Krankheitsaufkommen berichtet. Achitz: „Impfungen müssen nicht nur kostenlos sein, auch der Zugang könnte erleichtert werden, etwa durch öffentliche Impfstraßen mit zentralem Terminmanagement.“

Gürtelrose-Impfung kostet 500 Euro

Herpes Zoster, auch als Gürtelrose bekannt, wird durch Viren ausgelöst, die häufig bereits in der Kindheit übertragen wurden. Sie tritt meist bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem auf. Auch Schwangere und immunsupprimierte Personen haben ein erhöhtes Risiko. Dagegen gibt es eine hochwirksame Impfung, die laut Impfplan Österreich für Über-50-Jährige empfohlen wird. Die Kosten für eine Vollimmunisierung (zwei Dosen) betragen allerdings rund 500 Euro. Achitz: „Ich gehe aber davon aus, dass bei zentraler Beschaffung durch die öffentliche Hand die Kosten deutlich geringer ausfallen würden und auch die Handelsspannen für Pharmagroßhandel und Apotheken wegfallen würden.“

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Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zur Agrardieselrückvergütung und der Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte

Date of article: 09/01/2024

Daily News of: 11/01/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Zeit: Montag, 15. Januar 2024 , 12.00 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Der Petitionsausschuss berät in einer öffentlichen Ausschusssitzung die Petition zum Thema:
Unveränderte Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung und der Kfz-Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte

In der Sitzung hat die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen kurz darzustellen und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder zu erläutern. Für Rückfragen seitens der Abgeordneten stehen Vertreter der Bundesregierung zur Verfügung.
Interessierte Zuhörer und Medienvertreter können sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums spätestens bis zum 11. Januar 2024 beim Sekretariat des Petitionsausschusses, vorzimmer.peta@bundestag.de, anmelden.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht den Zugang garantieren kann.
Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.
Hinweis:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung)
Nicht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen z. B. mit Mobiltelefonen sind nicht gestattet. Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten. 
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

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Der Bürgerbeauftragte informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht 2024

Date of article: 08/01/2024

Daily News of: 09/01/2024

Country:  Germany - Thuringia

Author: Regional Ombudsman of Thuringia

Article language: de

2024 gibt es wichtige Änderungen im Sozialrecht. Diese betreffen zum Beispiel das Bürgergeld, den Mindestlohn, das Kinderkrankengeld sowie die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Zum 1. Januar 2024 sind die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe um rund zwölf Prozent gestiegen. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher. Der neue Regelsatz für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft beträgt 506 Euro (vormals 451 Euro). Für Personen in einer stationären Einrichtung steigt der monatliche Satz um 49 Euro auf 451 Euro. Daneben wurden auch die Regelsätze für Jugendliche und Kinder sowie Menschen mit Behinderungen angepasst sowie die Mehr-und Schulbedarfe (für das erste Schulhalbjahr auf 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 65 Euro). Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.
  • Auch die Leistungsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden ab 1. Januar 2024 erhöht. Für schutzberechtigte Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ist durch Änderungen im SGB II und im SGB XII aber eine Reduzierung der zur Auszahlung kommenden Leistungen vorgesehen. Der AsylbLG-Leistungssatz beträgt ab 2024 z.B. in der Bedarfsstufe 1 (gesamt) 460 Euro statt bisher 410 Euro. Alle weiteren Stufen werden ebenfalls entsprechend angepasst.
  • 2024 wird der Unterhaltsvorschuss erhöht: Für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro (statt 187 Euro), für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro (statt 252 Euro) und für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro (statt 338 Euro).
  • Auf Erwerbsminderungsrenten, die zwischen dem 31. Dezember 2000 und dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, werden ab dem 1. Juli 2024 pauschale monatliche Zuschläge gezahlt (EM-Renten-Zuschlag). Die Zuschlagshöhe liegt bei 4,5 Prozent (bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 – Dezember 2018) beziehungsweise bei 7,5 Prozent (Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014). Die Rentenversicherung zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus.
  • Zum 1. Januar 2024 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 1,51 auf 1,7 Prozent. Die einheitlichen Beitragssätze bleiben unverändert bei 14,6 Prozent.
  • Beim Kinderkrankengeld wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neue Regelungen eingeführt. Die Anzahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, wird auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende bis zu 30 Tage) erhöht.
  • Zum 1. Juli 2023 wurde das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt. Durch die Einführung des Gesetzes sollten insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie andere Pflegepersonen entlastet werden. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigen zum 1. Januar 2024 um jeweils 5 Prozent. Auch die Zuschläge zu den pflegebedingten Heimkosten steigen, je nach bisheriger Aufenthaltsdauer, um 5 bis 10 Prozentpunkte. Pflegende Angehörige haben außerdem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für nun zehn Tage im Jahr.
  • Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro gestiegen. Zum 1. Mai 2025 soll eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro erfolgen.
  • Elterngeld: Der Bund hat neue Einkommensgrenzen beschlossen, Eltern mit besonders hohem Einkommen haben dann keinen Anspruch mehr auf die Zahlung. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird zum 1. April 2024 für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro (vorher: 300.000) festgelegt. Für Alleinerziehende sinkt der Betrag von 250.000 Euro Jahreseinkommen auf 150.000 Euro. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt werden. Weiterhin wurde die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig bis zum 12. Lebensmonat des Kindes nur noch für maximal einen Monat lang möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen. Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-den-neuregelungen-des-elterngelds-ab-1-april-2024-228588
  • Zum 1. Januar 2024 wurde das soziale Entschädigungsrecht vollständig reformiert. Das neue Sozialgesetzbuch 14. Buch (SGB XIV) löst die bisherigen gesetzlichen Grundlagen ab. Das SGB XIV bündelt die bisherigen Einzelgesetze und regelt die Ansprüche von Personen, die durch bestimmte Ereignisse mittelbar und unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Dazu können Opfer von Gewalttaten, sexuellem Missbrauch, Kriegshandlungen aus beiden Weltkriegen oder Bundeswehreinsätzen, Haft sowie von Impfschäden zählen.

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich gern auch an den Bürgerbeauftragten wenden.

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Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte berät in Heide

Date of article: 02/01/2024

Daily News of: 09/01/2024

Country:  Germany - Schleswig-Holstein

Author: Regional Ombudsman of Schleswig-Holstein

Article language: de

Probleme beim Bürgergeld, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger*innen und Eingaben von Polizist*innen.

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Petititionsausschuss sagt Ortstermin in Altenmarkt an der Alz ab

Date of article: 08/01/2024

Daily News of: 09/01/2024

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Der ursprünglich für den 11. Januar 2024 angesetzte Ortstermin des Bundestagspetitionsausschusses in Altenmarkt an der Alz – es geht dabei um Planungsschritte einer Ortsumfahrung – wird wegen des Arbeitskampfes bei der Deutschen Bahn und der Protestwoche der Landwirte abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. 

Die Anreise und der reibungslose Ablauf vor Ort sind derzeit nicht sicherzustellen.

(zur Sachlage s.: https://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2024/pm-240103-ortstermin-peta-984886
)

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