Melderegister für Transpersonen und Persisch in der Führerscheinprüfung

Date of article: 23/03/2026

Daily News of: 27/03/2026

Country:  Germany

Author:

Article language: de

Zeit: Montag, 23. März 2026, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 23. März 2026, befasst. Zunächst beriet er über die Forderung, im Meldewesen keine Führung eigener Register zur Erfassung von Transpersonen und nichtbinären Personen zuzulassen. In der zweiten Stunde ging es um die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Sprache für die Führerscheinprüfung.

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nichtbinären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinären Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde. 

„Anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe“

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent. 

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen. Diese Datenübermittlungen seien aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers. 

„Verordnung regelt die Aktualisierung der Daten“

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig. 

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin. 

„Systemwechsel bei der Datenerfassung“

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie. 

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben. 

Monro überzeugte diese Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie. 

Persisch als zusätzliche Prüfungssprache der Führerscheinprüfung

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) steht der Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung grundsätzlich offen gegenüber. Wenn es ein dahingehendes klares Signal aus dem Parlament gäbe, dass dafür ein Bedarf gesehen wird, „würden wir uns dem bestimmt nicht verschließen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMV, Christian Hirte (CDU), anlässlich der Beratung der zweiten Petition. 

Aus Sicht des Petenten Yazdan Mehrdadmoghadam gibt es diesen Bedarf. Seine Petition, in der die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung gefordert wird, hatte knapp 34.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden, wie er bei der Sitzung erwähnte. Zudem sei diese Forderung auch auf vielen Demonstrationen erhoben worden, sagte er.

Petent spricht von vielfältigen Vorteilen

Die Vorteile einer solchen Maßnahme „für Deutschland“ seien vielfältig, so der Petent. Verstünden Menschen die Inhalte einer Prüfung besser, könnten sie diese eher bestehen und stünden dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung – beispielsweise im Speditionsbereich, wo es einen Fachkräftemangel gebe. Das stärke auch die Integrationschancen, die durch eine Arbeit mit deutschen Kollegen stiegen.

Mehrdadmoghadam verwies zugleich auf das Thema Verkehrssicherheit. Um die Prüfung zu bestehen, müssten diejenigen, die nicht ausreichend gut Deutsch verstünden, die Antworten auf die Prüfungsfragen auswendig lernen, was vielfach passiere und auch zum Bestehen der Prüfung führe. Besser aber wäre es, so der Petent, wenn die Prüflinge auch tatsächlich verstünden, um was es genau bei den Fragen geht. Mehrdadmoghadam machte deutlich, dass es ihm nur um die theoretische Prüfung geht. Bei der praktischen Prüfung müsse man schon in der Lage sein, Anweisungen wie „nach rechts“, „nach links“ oder „geradeaus“ auf Deutsch zu verstehen, sagte er. 

Theoretische Prüfungen in einer Fremdsprache

Führerscheinprüfungen in einer Fremdsprache würden in Deutschland „gut angenommen“, machte BMV-Staatssekretär Hirte deutlich. Ganz praktisch sehe das so aus, dass die Unterlagen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung – wie auch die Fragen und Antworten zu Prüfung – vom BMV „durch amtliche Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden“. Pro Jahr gebe es etwa 1,7 Millionen theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in einer der zwölf bisher zugelassenen Fremdsprachen. 

Die meisten würden in Hoch-Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch absolviert. Zuletzt dazugekommen in den Katalog der Fremdsprachen sind seiner Aussage nach Ukrainisch und Komantschin, die am weitesten verbreitete kurdische Sprache. Zahlen, die einen Bedarf untermauern, auch die persische Sprache zuzulassen, gebe es derzeit noch nicht, sagte Hirte. (hau/23.03.2026)

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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ombudswoman Discusses Challenges of the New Migration Pact and Strengthening Cooperation with UNHCR

Date of article: 20/03/2026

Daily News of: 27/03/2026

Country:  Slovenia

Author:

Article language: en

Today, 20 March 2026, Human Rights Ombudswoman Dr Simona Drenik Bavdek and Deputy Ombudsman Miha Horvat met with representatives of the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR): Helena Behr, Head of the Legal Section at the UNHCR Regional Office for Central and South-Eastern Europe; and Protection Officer Romana Zidar.

The meeting focused on current challenges in the field of migration and asylum, in particular the forthcoming transposition of the European Union Pact on Migration and Asylum into national legislation. The Ombudswoman expressed concern about the slow pace of transposition and the lack of clarity regarding the establishment of an independent mechanism to monitor respect for fundamental rights in procedures under the Pact in Slovenia. She considers the establishment of such a mechanism an important step towards ensuring the rights of people on the move.

The UNHCR representatives presented their work in the region, emphasising the importance of cooperation with national human rights institutions. Among other issues, they pointed out that Slovenia does not have a specific procedure for identifying stateless persons and ensuring their rights. They also highlighted shortcomings in the systematic identification of victims of trafficking in human beings and in their placement in safe accommodation.

The Ombudswoman emphasised that the Ombudsman pays particular attention to this area and is committed to ensuring consistent respect for the human rights of all individuals. Among other activities, just over two years ago the Ombudsman, acting as a third independent party, intervened before the United Nations Committee on the Rights of the Child in a case concerning an unaccompanied minor from Myanmar. Last year, the Ombudsman also raised concerns about deficiencies in detention procedures at Obrežje.

The participants agreed that continued cooperation and the regular exchange of information are essential for effectively addressing challenges in the field of migration and asylum.

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Mehr Bürgerbeschwerden: Jahresbericht 2025 zeigt steigenden Beratungsbedarf in Rheinland-Pfalz

Date of article: 26/03/2026

Daily News of: 27/03/2026

Country:  Germany - Rhineland-Palatinate

Author:

Article language: de

Die Zahl der Bürgeranliegen in Rheinland-Pfalz ist gestiegen: 2.252 Eingaben erreichten im Jahr 2025 die Bürgerbeauftragte des Landes. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht hervor. Besonders häufig wandten sich Bürgerinnen und Bürger mit Problemen aus den Bereichen Justizvollzug, Soziales, Ausländerrecht und Landespflegekammer an die Bürgerbeauftragte.

Barbara Schleicher-Rothmund sieht hierin ein deutliches Signal für wachsenden Klärungsbedarf im Verhältnis zwischen Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürgern. „Ziel sei es, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und Konflikte frühzeitig zu entschärfen“, so Schleicher-Rothmund.

Der Bericht markiert zugleich einen Einschnitt: Nach acht Jahren im Amt legt die Bürgerbeauftragte ihren letzten Jahresbericht vor. In dieser Zeit haben sich rund 18.000 Menschen mit ihren Anliegen an die Bürgerbeauftragte gewandt – ein Hinweis auf die hohe Bedeutung der Institution als Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen.

Auch der direkte Kontakt bleibt zentral: Mit 27 Sprechtagen im ganzen Land setzte die Bürgerbeauftragte weiterhin auf persönliche Gespräche vor Ort, um Hemmschwellen abzubauen und Bürgernähe zu gewährleisten.

Der Bericht macht deutlich: Die Bürgerbeauftragte bleibt ein wichtiger Bestandteil demokratischer Strukturen in Rheinland-Pfalz. Sie bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, Verwaltungshandeln überprüfen zu lassen – kostenlos und ohne bürokratische Hürden.

Der vollständige Jahresbericht 2025 ist online verfügbar unter: www.diebuergerbeauftragte.rlp.de

Kontakt für Rückfragen: Büro der Bürgerbeauftragten Rheinland-Pfalz
Telefon: (06131) 28 999 – 0
E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de

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Amicus Curiae Brief Regarding Baldi Canyon Natural Monument

Date of article: 26/03/2026

Daily News of: 27/03/2026

Country:  Georgia

Author:

Article language: en

On March 20, 2026, the Public Defender of Georgia filed an amicus curiae brief with the Kutaisi Court of Appeal regarding the Baldi Canyon Natural Monument (protected area).

As is known to the public, in October 2025, the dispute ended in the first instance and the court did not grant the locals' claim regarding the disputable decisions related to Baldi Canyon. Given the specificity and importance of the issue, after the plaintiff managed to file an appeal with the court, the Public Defender of Georgia filed an amicus curiae brief in a dispute related to the protected areas for the first time in his practice.

Issues related to the Baldi Canyon Natural Monument (protected area) are directly related to the protection of the interests of both current and future generations and the realization of human rights. Thus, the purpose of the amicus curiae brief is to share information about the role and importance of protected areas, international approaches, principles and guarantees.

The modern approaches analyzed in the document demonstrate that protected areas have increased importance in a number of directions. Among them, in the process of preserving biodiversity, overcoming the challenges caused by climate change and socio-economic development at the local level. And the openness, transparency and accountability of the decision-making process are an integral part of the principles of good governance and visions related to protected areas. It is impossible to consider local circumstances, traditions, and knowledge systems without inclusive dialogue and the involvement of the interested public. Decisions made without the participation of citizens cannot meet human rights standards.

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Symposium on “Ombudsmanship in Light of Current Developments” was Held

Date of article: 23/03/2026

Daily News of: 27/03/2026

Country:  Turkey

Author:

Article language: en

Chief Ombudsman Mr. Mehmet Akarca, Former Speaker of the Grand National Assembly of Türkiye (GNAT) Mr. Cemil Çiçek, and Former Minister of Justice, Mr. Hikmet Sami Türk participated in the symposium as keynote speakers. The event was also attended by Ombudsmen Mr. Ertunç Erkan Balta, Ms. Fatma Benli Yalçın, Mr. Şerif Yılmaz, and Mr. Özcan Yıldız; and the Secretary General of the Ombudsman Institution, Mr. Mehmet Doğan.

In his speech, Chief Ombudsman Mr. Mehmet Akarca stated, “As the Ombudsman Institution, we carry out our work with an approach that listens to citizens’ grievances, calls on public administrations to act in accordance with the law and fairness, prioritizes solutions, and upholds the public conscience. We believe that a strong state is one that listens to its citizens.”

The symposium consisted of three sessions. The first session, titled “Judiciary and Ombudsmanship,” was chaired by Chief Ombudsman Mr. Mehmet Akarca. The second session, “Duties and Mandate of the Ombudsman,” was chaired by the first Chief Ombudsman of Türkiye, Mr. Nihat Ömeroğlu. The third session, “Ombudsman Decisions,” was chaired by Mr. Şeref Malkoç, who served as the second and third Chief Ombudsman of Türkiye.

During the symposium, distinguished academicians and jurists comprehensively examined the historical development and establishment of the Ombudsman Institution, its contributions to the field of law in Türkiye, its role in reducing the workload of the judiciary, and its function within the constitutional framework. The discussions also addressed the practical implications of the decisions of the Ombudsman Institution and the significance of the Ombudsman Institution in light of current developments.

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