Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung bei Abschiebungen

Date of article: 19/08/2015

Daily News of: 19/08/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Beobachtungen der Kommission

Damit die medizinische Versorgung nicht an der Grenze bzw. mit der Übergabe an Behördenvertreter des Ziellandes endet, muss Kontakt mit den Behörden des Ziellandes aufgenommen werden. Damit soll die lückenlose Weiterführung einer medizinischen bzw. medikamentösen Behandlung im Zielland gewährleistet werden.

Die medizinische Versorgungslage im Zielland sei – so das Bundesministerium für Inneres (BMI) – bereits im Verfahren zu prüfen und Informationen der Staatendokumentation zu beachten.

Eine Abschiebung wäre auch bei einer bereits durchsetzbaren aufenthaltsbeendigenden Maßnahme unzulässig, wenn durch diese Maßnahme Art. 2 (Recht auf Leben) oder Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder einer erniedrigenden Behandlung) verletzt würden. Vor einer „begleiteten Rückführung“ und Charter-Rückführung werde die betroffene Person von einem Amtsarzt auf die Flug- bzw. Reisetauglichkeit untersucht. Dabei werde abgeklärt, ob Medikamente verabreicht bzw. mitgegeben werden müssen.

Bei Überstellungen in einen EU-Staat gemäß Dublin III-Verordnung müssten medizinische Bedürfnisse mit einheitlichem Formblatt bekannt gegeben werden.
Die Einwilligung der betroffenen Person werde eingeholt und im Zuge des Austausches der Überstellungsdaten werden dem Zielstaat das Formblatt sowie Befunde übermittelt. Bei schwerwiegenden Krankheiten werde auch die weitere Betreuung mit dem Mitgliedstaat abgeklärt.

Bei sonstigen Abschiebungen dürfen medizinische Daten mit den Behörden des Zielstaates nicht ausgetauscht werden. Dazu merkt das BMI an, dass diese unter den Datenschutz fielen, da diese Informationen sensibel seien und auch eine soziale Stigmatisierung bedeuten könnten. Aufgrund bestehender Rückübernahmeabkommen würden aber ebenso medizinische Bedürfnisse abgeklärt und eine ärztliche Versorgung unmittelbar nach Ankunft sichergestellt werden.


Im Fall von Charter-Abschiebungen erfolge eine entsprechende Organisation durch Verbindungsbeamte.

 

Die Volksanwaltschaft stellt fest

Die gesundheitliche Versorgung kranker, vor allem aber chronisch kranker Menschen, sollten die Behörden bei Abschiebungen und Rückführungen immer ausreichend mitbedenken. Im Sinne der Judikatur des EGMR ist vor allem im Hinblick auf Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und erniedrigenden Behandlung) schon in den vorgeschalteten Verfahren stets zu prüfen, ob die Möglichkeit der Behandlung im Zielland besteht und somit eine aufenthaltsbeendende Maßnahme überhaupt zulässig ist.

Eine unerlässliche Grundlage für Amtsärztinnen und -ärzte, die Untersuchungen auf Reise- und Flugtauglichkeit vornehmen, ist die umfassende Information über die zur Verfügung stehende medizinische Versorgung im jeweiligen Zielland, die behördlicherseits zur Verfügung gestellt werden muss. Die vom BMI dargelegte Sicherung der medizinischen Weiterversorgung bzw. der Abbruch von Abschiebungen sollten den Abschiebteams und den Ärztinnen und Ärzten in Form eines Erlasses in Erinnerung gerufen werden.

 

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Commissioner for Environment and Planning meets the Bicycle Advocacy Group

Date of article: 18/08/2015

Daily News of: 19/08/2015

Country:  Malta

Author: National Ombudsman of Malta

Article language: en

As part of the series of meetings held with NGO’s, the Commissioner for Environment and Planning, Perit David Pace, met the Bicycle Advocacy Group.

The meeting discussed the implementation of legislations and directives related to bicycle use with particular reference to the Pedal Electric Cycle (Pedelecs). The Bicycle Advocacy Group sought Commissioner’s intervention in order to see that these directives are correctly interpreted and implemented in Malta.

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Ausgangsdaten aus der Darstellung der Kinderschutzsysteme in französischer und deutscher Sprache

Date of article: 19/08/2015

Daily News of: 19/08/2015

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: de

Deutsch
19/08/2015
Inzwischen wurden auch die Daten über nationale Kinderschutzsysteme in 28 EU-Mitgliedstaaten in französischer und deutscher Sprache online gestellt. Die FRA hat die Daten erfasst und dargestellt, um zu verstehen, wie die Systeme funktionieren, und um gemeinsame Herausforderungen und vielversprechende Praktiken in allen Mitgliedstaaten zu ermitteln.
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FRA hält Ansprache vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Date of article: 17/08/2015

Daily News of: 19/08/2015

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: de

Deutsch
17/08/2015
Die FRA hält die Eröffnungsansprache bei der 14. Sitzung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 17. August in Genf. Zu diesem Anlass wird sie aufzeigen, wie aussagekräftige Nachweise und unabhängige Fachkompetenz Menschen mit Behinderungen dabei helfen können, ihre Rechte gleichberechtigt mit anderen wahrzunehmen.
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Les données sur la cartographie des systèmes de protection de l'enfance sont disponibles en français et en allemand

Date of article: 19/08/2015

Daily News of: 19/08/2015

Country:  EUROPE

Author: European Union Agency for Fundamental Rights

Article language: fr

Français
19/08/2015
Les données sur les systèmes nationaux de protection de l'enfance dans les 28 États membres de l'UE sont désormais disponibles en ligne en français et en allemand. La FRA a cartographié ces systèmes afin de comprendre leur fonctionnement et recenser les défis communs et les pratiques encourageantes dans tous les États membres.
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