Gefährlicher Schultransport von Kindern im Rollstuhl

Date of article: 15/07/2015

Daily News of: 15/07/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Ein achtjähriger Bub aus Oberösterreich hat eine schwere Mehrfachbehinderung und sitzt im Rollstuhl. Er besucht eine 15 km entfernte Allgemeine Sonderschule. Für den Schulweg benutzt er gemeinsam mit anderen Kindern mit Behinderung einen speziell für Menschen mit Behinderung vorgesehenen Schulbus.

Doch die Beförderung zur Schule stellt sich als gefährlich dar. Grundsätzlich werden die Kinder in einem Rollstuhl hinten im Laderaum eines Busses fixiert, rund 20 cm vor den Kindern befindet sich die hohe Rückenlehne und 20 cm hinter ihnen ist die Tür. Die Eltern des Buben befürchteten, dass ihr Kind bei einem Auffahrunfall keinen Schutz hätte. Doch für den Bub kommt diese Möglichkeit ohnehin nicht in Betracht, da er aufgrund der Enge zu große Angst hat und in Panik geraten würde.

Da es derzeit keine adäquate Möglichkeit der Beförderung des Buben gibt, müssen sich die Eltern mit einer unbefriedigenden Lösung behelfen. Vor jeder Fahrt muss der Bub aus dem Rollstuhl gehoben, in einem von den Eltern bereitgestellten Kindersitz platziert und mit einem normalen Gurt und einem von ihnen händisch verlängerten Gurt gesichert werden.

Die Eltern wünschen sich, dass im Bus eine Sitzreihe ausgebaut und ihr Sohn mit dem Roll-stuhl im Fahrgastraum platziert wird. Für die Kostentragung dieser behinderungsbedingten Adaptierung des Fahrzeuges sieht sich jedoch keine Behörde zuständig. Weder das Land Oberösterreich noch das Bundesministerium für Familien und Jugend oder das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bieten eine Lösung an.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist Menschen mit Behinderung der Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Kinder müssen daher im Schulbus sicher und kindgerecht befördert werden. Das erfordert spezielle Lösungen, die die Behörden umzusetzen haben.

 

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Prüfschema, Methodik und Veranlassung der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen

Date of article: 13/07/2015

Daily News of: 15/07/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Kommissionen müssen sich bei den ihnen anvertrauten Aufgaben an leitenden Prinzipien orientieren und sich an nationale und internationale Rechtsnormen halten, wie z.B. die UN-Behindertenrechtskonvention und das UN-Fakultativprotokoll zur Verhütung von Folter. Vergleichbare Ergebnisse für ganz Österreich können dann erzielt werden, wenn bei den Besuchen mit nachvollziehbarer Methodik vorgegangen wird. Wichtig dabei ist eine gute Besuchsvorbereitung unter Festlegung eines Besuchsthemas, das durch eine Mehrzahl von Schritten erhoben wird. Jede Beobachtung wird genau dokumentiert, um adäquate Schlussfolgerungen ziehen zu können. Neben dem vorgenommenen Besuchsthema soll aber der Blick auf situationsbedingte und unvorhergesehene Beobachtungen immer frei bleiben.

Das SPT (Subcommittee on the Prevention of Torture ) der UNO, dem die Volksanwaltschaft als NPM jährlich Bericht erstattet, hat sich positiv über die bisherige Arbeit des NPM geäußert, aber auch Anregungen ausgesprochen. So sollen die Arbeitsmethoden klar und transparent sein, damit Ergebnisse der Arbeit des NPM noch deutlicher sichtbar werden. Die Volksanwaltschaft hat daher zusammen mit den Leiterinnen und Leitern der Kommissionen die gemeinsame Vorgangsweise festgehalten. Aber nicht nur für das SPT, sondern auch für alle Einrichtungen, die von den Kommissionen besucht werden, ist eine Darstellung der Arbeitsweise des NPM von Bedeutung.

Nähere Details zur Arbeitsweise der Kommissionen und der Volksanwaltschaft im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus finden Sie hier.

 

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