Handyparken: Warten auf Bestätigung wichtig

Date of article: 16/06/2015

Daily News of: 16/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

§ 1 der Wiener Parkometerabgabeverordnung verpflichtet jeden, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen will, eine Abgabe zu leisten. Mit der Entwertung eines Parkscheins gilt die Abgabe als bezahlt. Für Nutzer von „Handyparken“ gilt aber die Parkgebühr erst dann als ordnungsgemäß entrichtet, wenn nach der Parkscheinbuchung die Zahlungsbestätigung via SMS oder HANDY Parken App einlangt.

In den Beschwerdefällen verhielt es sich zumeist so, dass die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter ihr Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Zone abstellten, sich aber bereits vor Erhalt der Bestätigungsmeldung von ihren Fahrzeugen entfernt hatten. Die Fahrzeuge wurden in der Folge gerade in dieser Zeitspanne kontrolliert. Da für die Kontrollorgane erst mit Einlangen der Bestätigungsmeldung via SMS die Entrichtung der Parkgebühr für das zu prüfende Fahrzeug ersichtlich ist, galten die Parkgebühren als nicht entrichtet. Folglich wurden Strafen verhängt.

Um derart negative Erfahrungen und böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt die Volksanwaltschaft daher Personen, die Handyparken nutzen, immer so lange beim (am besten im) Fahrzeug zu bleiben, bis diese Bestätigung eingelangt ist. Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter hätte die Möglichkeit, das Kontrollorgan darüber zu informieren, dass sie bzw. er gerade im Moment auf die Bestätigung warte. Auch wäre ein Nachweis der Parkscheinbuchung direkt am Mobiltelefon möglich.

 

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Veranstaltung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“: Präsentationen nun online

Date of article: 16/06/2015

Daily News of: 16/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Ziel der Veranstaltung von Anfang Juni war es, medizinische und rechtliche Aspekte zu erörtern und Lösungsansätze für alle chronisch kranke Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrende zu erarbeiten.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer betonte, dass zu den gesundheitlichen Leiden der Kinder vor allem Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem geregelten Schulbesuch träten. Lehrerinnen und Lehrer scheuten aufgrund rechtlicher Bedenken oft vor Hilfestellungen im Notfall zurück. Tatsächlich hätten Pädagoginnen und Pädagogen nach der bestehenden Gesetzeslage die Konsequenzen einer medizinischen Intervention bei einem chronisch kranken Kind "auf eigenes Risiko" zu tragen, erklärte Fichtenbauer. Dies erzeugt ein Dilemma, welches vom Gesetzgeber endlich behoben werden müsse.

Des Weiteren erörterten im Rahmen der Veranstaltung Prim. Univ.-Prof. Dr. Reinhold Kerbl, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, Dr.in Lilly Damm, Public Health Expertin von der Medizinischen Universität Wien, Gabriele Hintermayer, MSc., Geschäftsführerin der Mobilen Kinderkrankenpflege und SC Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II im Bundesministerium für Gesundheit das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter war ebenfalls unter den Vortragenden und betonte, dass kranken Kindern gleichermaßen das Recht auf Bildung, wie auch auf Gesundheit zustünden, und die Inanspruchnahme eines Rechtes das jeweils andere nicht beschränken dürfe.

Alle Vortragenden kamen zum Schluss, dass die Gewährleistung der Sicherheit von chronisch kranken Kindern gemeinsamer Anstrengungen von Eltern, Lehrer, Direktionen und der Schulärzte bedarf. Die Verbesserung der Kommunikationskanäle und eine Aufstockung der (personellen) Ressourcen, wie etwa die Unterstützung durch Kinderpflegekräfte an Schulen, sind hierbei von zentraler Rolle. „Die Welt hat sich durch die heutige Veranstaltung etwas verbessert“, schloss Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.

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