Regelung für Arzneien bleibt

Date of article: 15/06/2015

Daily News of: 16/06/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem Regelung für einzelne Patientengruppe aufzuheben. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Die Regelung zu „aut idem“ (deutsch: „oder ein Gleiches“) verpflichtet Apotheker, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat. Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, eingebrachte Petition.

Darin hatte Mehrhoff die Forderung erhoben, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien. „Das unterscheidet die Erkrankung von anderen chronischen Krankheiten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung. Zugleich machte er deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen. Es gehe vielmehr darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden seien.

Die Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen - gewissenhaft geprüft werde. Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte sie hinzu. Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung zu befreien. Dem Einwand des Petenten, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

Die Realität, so der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, sehe aber anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen Aufwand, wenn sie die Aut-idem Regelung außer Kraft setzen. Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einen häufigen Austausch. Was die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses angeht, so vertrat der Petent die Ansicht, die Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“. Laut Mehrhoff gelte dies aber nicht für Parkinsonpatienten.


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Kinderbeauftragter des Bundestages

Date of article: 15/06/2015

Daily News of: 16/06/2015

Country:  Germany

Author: Federal Committee on Petitions of Germany

Article language: de

Berlin: (hib/HAU) Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages. Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich, bei der über die dahingehende Petition des Generalsekretärs der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr, beraten wurde. Nach den Vorstellungen des DAKJ-Generalsekretärs soll der (oder die) Kinderbeauftragte „unabhängig und nicht weisungsgebunden sein“. Er solle Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, „ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen“ und zugleich Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für Kinderrechtsvertreter sein. Schließlich solle der Kinderbeauftragte auf eigene Initiative hin tätig werden, „wenn Kinderrechte verletzt sein könnten“, heißt es in der Petition. Der Kinderbeauftragte solle zudem dem Bundestag jährlich einen Bericht erstatten, was die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit rücken würde.

Während Vertreter der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einsetzung eines Kinderbeauftragten ebenso befürworteten wie die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung hieß es von Seiten der Unionsfraktion, die dahingehenden Überlegungen innerhalb der Fraktion seien noch nicht abgeschlossen. In der SPD-Fraktion diskutiere man noch über die Ausgestaltung der Position des Kinderbeauftragten, sagte deren Vertreterin. Auch die Kinderkommission des Bundestages habe noch kein abschließendes Votum erarbeitet, sagte die Vorsitzende Susanne Rüthrich (SPD). Gleichzeitig war sie sich mit den Vertretern der Fraktionen einig, dass die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden müssten.

Nicht zuletzt die breite Unterstützung für die Petition zeige, dass die Anliegen der Kinder derzeit „noch nicht gut genug im Parlament vertreten werden“, sagte Christina Schwarzer (CDU). Die Grundaussage der Petition sei richtig. „Kinder brauchen eine größere, eine bessere Stimme, weil sie oftmals gar keine haben“, sagte die Unionsabgeordnete. Auf Nachfrage räumte Schwarzer ein, es gebe derzeit keinen expliziten Zeitplan für die Erarbeitung einer gemeinsamen Position der Unionsfraktion zu dem Thema. Sie kündigte jedoch an, die Familienpolitiker der Union würden Druck machen, damit dies im Herbst der Fall sei. Die SPD-Fraktion unterstütze das Anliegen der Schaffung eines Kinderbeauftragten, sagt Ulrike Bahr (SPD). Über die Frage der Ausgestaltung der Position sei aber der Diskussionsprozess innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen, fügte sie hinzu. Zugleich verwies sie darauf, dass die SPD-Fraktion sich schon länger für die Aufnahme von Kinderechten ins Grundgesetz ausgesprochen habe.

Die Einrichtung des Kinderbeauftragten müsse an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft werden, „damit es kein Papiertiger wird“, forderte Cornelia Möhring (Die Linke). Dazu benötige es einen Dreiklang aus der Stärkung der Kinderrechte - etwa durch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung - aus der gesetzlichen Verankerung der Funktion des Kinderbeauftragten und aus einer entsprechenden Ausfinanzierung des Amtes.

Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass Deutschland die UN-Kinderechtskonvention von 1992 noch immer nicht vollständig umgesetzt habe, sei die Petition sehr wichtig, sagte Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Nach Ansicht ihrer Fraktion müsse das Amt des Kinderbeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Ansprechstelle sei, da es eine solche Position heute noch nicht gebe. Zugleich müsse ein Kinderbeauftragter darauf achten, dass „bei allen Entscheidungen von Regierung und Bundestag die Angelegenheiten der Kinder vorrangig berücksichtigt werden“. Genauso, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sei, betonte Dörner.

Die Kinderkommission könne die Rolle des Kinderbeauftragten nicht übernehmen, machte die Vorsitzende Rüthrich deutlich. Derzeit sei die Kommission noch nicht soweit, zu sagen, wie eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem Kinderbeauftragten aussehen könnte. Gerade vor dem Hintergrund, dass aktuell eine unabhängige Ombudsfunktion fehle, könne sie sich aber gut vorstellen, dass ein Kinderbeauftragter diese Leerstelle füllen kann, sagte die SPD-Abgeordnete.


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Besuch der Menschenrechtsabteilung des BMI

Date of article: 12/06/2015

Daily News of: 15/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Abseits der regelmäßigen Arbeitsgespräche interessierten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI für die Aktivitäten der Volksanwaltschaft sowohl im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle als auch für die Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus.

Durch das persönliche Gespräch mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung, mit denen sonst in der Regel nur in der täglichen Aktenarbeit ein indirekter Kontakt besteht, konnten viele konkrete Fragen beantwortet und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Die Volksanwaltschaft freute sich sowohl über das große Interesse, das ihrer Arbeit entgegengebracht wird, als auch über das Interesse am Konzept des Besucherzentrums VA.TRIUM.

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Erfahrungsaustausch: Volksanwältin Gertrude Brinek und Silke Kobald

Date of article: 12/06/2015

Daily News of: 15/06/2015

Country:  Austria

Author: Austrian Ombudsman Board

Article language: de

Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Dr. Gertrude Brinek, und ihre Kollegen, die Volksanwälte Dr. Kräuter und Dr. Fichtenbauer, stehen den Bürgerinnen und Bürgern in ganz Österreich für ein persönliches Programm zur Verfügung.

Im Rahmen von Sprechtagen haben die Menschen die Möglichkeit, den Volksanwälten und ihren Juristen Probleme mit Ämtern und Behörden zu schildern. In vielen Fällen können die Volksanwälte bereits vor Ort erste Information geben bzw. aufklären, in anderen Fällen werden Unterlagen nachgereicht und Prüfverfahren seitens der Volksanwaltschaft eingeleitet. 

Ein Service der Volksanwaltschaft welches den Bürgerinnen und Bürgern das ganze Jahr zur Verfügung steht. Wann die Volksanwälte wieder in Ihrer Nähe sind, erfahren Sie in der Rubrik Sprechtage. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Ihre Anmeldung.

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