A reprimand to the Finnish National Board of Education for Hymn Quiz arrangements in comprehensive schools
Date of article: 03/12/2015
Daily News of: 07/12/2015
Country:
Finland
Author:
Article language: en
Date of article: 03/12/2015
Daily News of: 07/12/2015
Country:
Finland
Author:
Article language: en
Date of article: 07/12/2015
Daily News of: 07/12/2015
Country:
Hungary
Author:
Article language: en
Date of article: 07/12/2015
Daily News of: 07/12/2015
Country:
Belgium
- Wallonia
Author:
Article language: fr
Le 4 décembre dernier, les Médiateurs et Ombudsmans membres de la Concertation permanente des Médiateurs et Ombudsmans de Belgique (CPMO) se sont réunis dans les locaux de FEDERGON, l’organisation représentative des entreprises de travail intérimaire qui dispose également d’un Ombudsman.
07-12-2015
Date of article: 04/12/2015
Daily News of: 04/12/2015
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Anlässlich zahlreicher Medienberichte, welchen zufolge in einem Kindergarten der Diakonie in Wien Donaustadt über längere Zeit unzulässige Disziplinarmaßnahmen verhängt worden seien, leitete Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Ziel ist es aufzuklären, ob die zuständige Aufsichtsbehörde ihrer Arbeit wirksam nachgekommen ist.
Erschreckend ist für den Volksanwalt insbesondere, dass Kinder an Sesseln festgeklebt und in Abstellkammern eingesperrt worden sein sollen. „Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die aus menschenrechtlicher Sicht als Folter zu qualifizieren sind. Kinderrechte sind der Volksanwaltschaft ein besonderes Anliegen. Sollte die Aufsichtsbehörde daher nicht regelmäßig – mindestens einmal jährlich – vor Ort gewesen sein und Konsequenzen gezogen haben, so ist ein Missstand in der Verwaltung festzustellen", schließt Fichtenbauer.
Date of article: 04/12/2015
Daily News of: 04/12/2015
Country:
Austria
Author:
Article language: de
Der Nachbar suchte 2008 nachträglich um Genehmigung an und naturgemäß wurden Einwände gegen den Bau durch die Beschwerdeführerin und Ihren Gatten erhoben. Dann ist lange nichts passiert. Im Juni 2010 wurde endlich eine Bauverhandlung angesetzt, jedoch kurzfristig wieder abgesagt. Diese Bauverhandlung fand dann erst im Juni 2011 statt. Angekündigt wurde, dass innerhalb der nächsten drei Wochen ein Bescheid über den Baubewilligungsantrag ergehen werde. Nichts dergleichen ist jedoch geschehen.
Mittlerweile hat sich die Betroffene an einen Anwalt gewandt, der im Dezember 2012 bei der Baubehörde telefonisch nachgefragt hat. Man teilte ihm mit, dass der Akt irrtümlicherweise liegengeblieben sei. Wiederum erfolgte eine Ankündigung: Der Bescheid werde bis März 2013 erlassen, was aber ebenfalls nicht geschah.
Fassungslos mussten die Beschwerdeführer feststellen, dass der Nachbar Anfang 2015 neuerlich illegal zu bauen begann. Unmittelbar an der Grundgrenze zur Beschwerdeführerin wurde eine ca. 3 m hohe überdachte Grenzmauer – wiederum bewilligungslos – errichtet.
Erst im März 2015 erhielten sie dann schlussendlich den Bewilligungsbescheid für das bereits vollendete Bauvorhaben. Dagegen haben sie Berufung erhoben. Als sich die verzweifelten Nachbarn an die Volksanwaltschaft wandten, war über diese immer noch nicht entschieden. Das Verfahren dauerte bereits mehr als fünf Jahre.
Erst nach Einschreiten der VA hat die Baubehörde den Berufungsbescheid erlassen und übermittelt. Aus der Begründung dieses nunmehr ergangenen Bescheides geht weder hervor, ob in der Zeit zwischen 16. Juni 2010 und 4. März 2015 irgendwelche Verfahrenshandlungen getroffen wurden, noch wurde von der Stadtgemeinde auf die diesbezügliche Anfrage der VA in irgendeiner Weise eingegangen.
VA Brinek dazu: „Es ist davon auszugehen, dass die Baubehörde über die gesamte Zeitspanne von fast fünf Jahren keine Verfahrenshandlungen gesetzt hat, sondern den Akt einfach liegengelassen und damit den untragbaren Zustand über Jahre hindurch tatenlos geduldet hat. Laut Gesetz ist die Behörde jedoch verpflichtet, über Anträge von Parteien ohne unnötigen Aufschub einen Bescheid zu erlassen.“